Politik

Private Krankenhäuser mahnen kostendeckende Finanzierung der Kliniken an

  • Donnerstag, 13. Juni 2024
/picture alliance, epd-bild, Paul-Philipp Braun
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Berlin – Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat im Hinblick auf die anstehende Krankenhausreform eine kostendeckende Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser in Deutschland gefordert.

Die Präsidentin des Verbandes, Katharina Nebel, betonte heute auf dem BDPK-Bundeskongress in Berlin, dass die privaten Krankenhausträger die Notwendigkeit einer Krankenhausreform nicht infrage stellten. „Mehr ambulante Versorgung, mehr Qualität durch Spezialisierung und mehr Fachkräfte vor allem durch weniger Bürokratie unterschreiben wir sofort“, sagte Nebel.

„Aber wir fordern auch eine kostendeckende Betriebskostenfinanzierung in Zeiten der Inflation.“ Zudem kritisierte sie, dass sich die vorgesehene Vorhaltepauschale weiterhin an den Fallpauschalen orientieren solle. „Das wird die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser nicht sichern.“

Der Bund will die Krankenhäuser mit der Reform vom ökonomischen Druck des Fallpauschalensystems befreien. Dafür will er eine Vorhaltevergütung einführen, die künftig in der Regel 60 Prozent der Betriebskosten eines Krankenhauses decken soll. Zudem sollen alle Leistungen eines Krankenhauses zuvor definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden, für bestimmte Qualitätsstandards gelten.

Der Geschäftsführer des BDPK, Thomas Bublitz, kritisierte, dass die geplante Vorhaltevergütung nicht frei von den erbrachten Leistungen eines Krankenhauses sei, da sie sich an den Fallpauschalen orientieren soll. Das passe nicht zusammen.

Neues Finanzierungssystem soll ab 2027 greifen

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke, erklärte, dass er die Unsicherheiten, die die Krankenhäuser im Hinblick auf die Finanzierung derzeit aushalten müssen, nicht kleinreden wolle. Er verwies darauf, dass der Bund verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht habe, um die Liquidität der Krankenhäuser zu erhöhen. Dazu zählten eine Anhebung des Pflegeentgeltwerts, eine Erhöhung der Landesbasisfallwerte und eine rückwirkende Bezahlung der Tarifsteigerungen. Insgesamt kämen auf diese Weise mehrere Milliarden Euro für die Krankenhäuser zusammen, sagte er. Darüber hinaus könne der Bund die Krankenhäuser in der aktuellen Finanzlage des Bundes jedoch nicht finanziell unterstützen.

Franke stellte dar, dass die Betriebskosten der Krankenhäuser bis einschließlich 2026 durch das bisherige Fallpauschalensystem finanziert würden. Ab dem Jahr 2027 beginne dann eine Umstellungsphase auf das neue Finanzierungssystem, das dann ab 2029 komplett greife.

Abwälzung des finanziellen Risikos auf die Krankenhäuser

Michael Dieckmann aus dem Vorstand des BDPK kritisierte dies. „Ich bin entsetzt, wenn ich höre, dass bis Ende 2026 kein zusätzliches Geld fließen soll“, sagte er. „Ich finde es unverantwortlich, dass die Politik das gesamte finanzielle Risiko der Krankenhausreform auf die Träger abwälzt: insbesondere auf die privaten und die freigemeinnützigen Träger, die kein Geld von den Kommunen erhalten können.“ Dadurch würden Werte vernichtet, die zum Teil über Generationen aufgebaut worden seien.

Franke verdeutlichte, dass die Feinheiten der Krankenhausreform noch in den anstehenden Verhandlungen von Bund und Ländern über die Inhalte einer Rechtsverordnung verhandelt würden, in denen auch die angedachten Leistungsgruppen noch feiner justiert werden sollen. „Wir brauchen da eine noch größere Genauigkeit“, meinte er.

fos

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