Politik

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie: Erprobung ab 2025 in Nordrhein-Westfalen

  • Montag, 5. August 2024
/Volha, stock.adobe.com
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Berlin – Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum neuen datengestützten Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante Psychotherapie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. September 2024 in Kraft. Damit kann 2025 die regional begrenzte Erprobung in Nordrhein-Westfalen (NRW) starten.

Ab dem 1. Januar 2025 sollen in NRW über einen Zeitraum von sechs Jahren die technischen und organisatorischen Abläufe des Verfahrens getestet werden, um sie für einen bundesweiten Roll-out gegebenenfalls optimieren zu können. Zudem wird geprüft, ob sich belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität gewinnen lassen und Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Neben den Behandlungsdaten der Praxen werden schriftliche Patientenbefragungen als weitere Datenquelle genutzt.

In die Erprobung des neuen QS-Verfahrens werden alle als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten ambulanten Kurz- und Langzeit-Psychotherapien (Einzeltherapien) bei Erwachsenen einbezogen, die ab dem 1. Januar 2025 beendet wurden. Ausgenommen sind Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen (auch bei Vollendung des 18. Lebensjahrs im Laufe der Behandlung) und bei Erwachsenen mit einer Demenz oder der Diagnose Intelligenzminderung.

Von den Praxen sind am Ende einer Behandlung qualitätsrelevante Aspekte zu dokumentieren. Laut G-BA betrifft dies Diagnostik, Patientenaufklärung, Therapiezielvereinbarung, Behandlungsplanung, Monitoring und Kommunikation mit allen Behandlungsbeteiligten sowie die Ergebnisqualität (Symptomatik, Zielerreichung, Erwerb von Erfahrungen, Fertigkeiten und Strategien).

Ab dem zweiten Erprobungsjahr bekommen alle Leistungserbringer in NRW jährliche Rückmeldeberichte und Auswertungen. So sollen sie ihre eigenen Ergebnisse im Verhältnis zur Vergleichsgruppe sehen können. Ab dem dritten Erprobungsjahr wird bei einer Stichprobenauswahl der Praxen die Dokumentationsqualität testweise überprüft.

Erfasst beziehungsweise abgefragt werden alle Daten über die Praxissoftware. Um eine reibungslose Datenerfassung sicherzustellen, sollten vertragspsychotherapeutische Praxen in NRW im Dezember 2024 ein Software-Update durchführen, so der G-BA. Dies sei allerdings abhängig davon, wann die Hersteller ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen. Der G-BA hat hierzu die Spezifikation beschlossen, die die Softwarehersteller für die Anpassungen benötigen.

Eine Patienteninformation des G-BA klärt zudem über die Datenerhebung und Weiterverarbeitung in diesem neuen QS-Verfahren auf und erläutert die Maßnahmen zum Datenschutz. Sie soll rechtzeitig zum Inkrafttreten auf der G-BA-Website zum Download bereitstehen.

EB/aha

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