Quarantäneregel endet am 10. November, Regierung will nachsteuern

Berlin – Die bestehende Coronavirus-Einreiseverordnung, die bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten regelt, soll verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Hintergrund ist unter anderem, dass die Verordnung selbst zum Jahresende ausläuft. Die Einreisequarantäne gilt sogar nur bis einschließlich zum 10. November 2021. Den Referentenentwurf haben die Ressorts, Länder und Verbände bereits zur Stellungnahme erhalten, wie es aus der SPD-Fraktion auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes hieß.
Demnach ist nun vorgesehen, die Geltungsdauer der Verordnung insgesamt bis zum 15. Januar 2022 zu verlängern. Das soll dann sowohl für die Absonderungspflicht (Einreisequarantäne) als auch für den restlichen Teil der Verordnung gelten. Hintergrund für die Verlängerung sind das aktuelle Infektionsgeschehen in Europa und weltweit sowie der bevorstehende Herbst und Winter.
Es sei „im Sinne des öffentlichen Gesundheitsschutzes und zum Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitswesens notwendig, erforderliche und bewährte Schutzvorkehrungen gegen eine Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, wie u.a. die Absonderungspflicht, fortzuführen“, heißt es wörtlich in dem Entwurf.
Ziel der Regelungen sei weiterhin, die Bevölkerung in Deutschland vor dem „unkontrollierten Eintrag potenzieller neuer Virusvarianten mit ernstzunehmenden Veränderungen in den Viruseigenschaften“ zu schützen.
Mit der Verlängerung sollen die derzeit bestehenden Regelungen weiter greifen. Änderungen im Detail sind nicht geplant.
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