Politik

Quarantäneregel endet am 10. November, Regierung will nachsteuern

  • Mittwoch, 27. Oktober 2021
/macondos, stock.adobe.com
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Berlin – Die bestehende Coronavirus-Einreiseverordnung, die bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nach­weis- und Quarantä­ne­pflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten regelt, soll ver­längert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Hintergrund ist unter anderem, dass die Verordnung selbst zum Jahresende ausläuft. Die Einreisequa­ran­täne gilt sogar nur bis einschließlich zum 10. November 2021. Den Referentenentwurf haben die Res­sorts, Län­der und Verbände bereits zur Stellungnahme erhalten, wie es aus der SPD-Fraktion auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes hieß.

Demnach ist nun vorgesehen, die Geltungsdauer der Verordnung insgesamt bis zum 15. Januar 2022 zu ver­län­gern. Das soll dann sowohl für die Absonderungspflicht (Einreisequarantäne) als auch für den restlichen Teil der Verordnung gelten. Hintergrund für die Verlängerung sind das aktuelle Infektionsge­schehen in Europa und weltweit sowie der bevorstehende Herbst und Winter.

Es sei „im Sinne des öffentlichen Gesundheitsschutzes und zum Schutz vor einer Überlastung des Ge­sundheitswesens notwendig, erforderliche und bewährte Schutzvorkehrungen gegen eine Weiterverbrei­tung des Coronavirus SARS-CoV-2, wie u.a. die Absonderungspflicht, fortzuführen“, heißt es wörtlich in dem Entwurf.

Ziel der Regelungen sei weiterhin, die Bevölkerung in Deutschland vor dem „unkontrollierten Eintrag po­tenzieller neuer Virusvarianten mit ernstzunehmenden Veränderungen in den Viruseigenschaften“ zu schützen.

Mit der Verlängerung sollen die derzeit bestehenden Regelungen weiter greifen. Änderungen im Detail sind nicht geplant.

may

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