Politik

Regierung will Engpässen bei ambulanter Palliativversorgung entgegenwirken

  • Montag, 7. September 2020
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Berlin – Apotheken soll es künftig erlaubt sein, auch parenteral hergestellte opioidhal­ti­ge Betäubungsmittel an andere Apotheken abzugeben. So sollen Engpässe in der Versor­gung von Palliativpatienten mit opioidhaltigen parentralen Zubereitungen vermieden werden.

Auf diese Weise sollen Apotheken die entsprechenden Opioide erhalten können, denen die Verschreibung vorgelegt wurde, die die Zubereitungen aber nicht selbst herstellen können. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hervor.

Bislang ist eine Abgabe zwischen Apotheken nur für Opioide in Form von Fertigarznei­mitteln erlaubt, um einen nicht aufschiebbaren Betäubungsmittelbedarf eines ambulant versorgten Palliativpatienten abzudecken.

„Nach Erkenntnissen der Länder bestehen regionale Engpässe bei der Versorgung von Palliativpatienten mit opioidhaltigen parenteralen Zubereitungen zum Beispiel für Schmerzpumpen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Im Interesse der Patientenversor­gung solle diesen Engpässen rechtlich entgegengewirkt werden.

fos

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