Regierung will Engpässen bei ambulanter Palliativversorgung entgegenwirken

Berlin – Apotheken soll es künftig erlaubt sein, auch parenteral hergestellte opioidhaltige Betäubungsmittel an andere Apotheken abzugeben. So sollen Engpässe in der Versorgung von Palliativpatienten mit opioidhaltigen parentralen Zubereitungen vermieden werden.
Auf diese Weise sollen Apotheken die entsprechenden Opioide erhalten können, denen die Verschreibung vorgelegt wurde, die die Zubereitungen aber nicht selbst herstellen können. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hervor.
Bislang ist eine Abgabe zwischen Apotheken nur für Opioide in Form von Fertigarzneimitteln erlaubt, um einen nicht aufschiebbaren Betäubungsmittelbedarf eines ambulant versorgten Palliativpatienten abzudecken.
„Nach Erkenntnissen der Länder bestehen regionale Engpässe bei der Versorgung von Palliativpatienten mit opioidhaltigen parenteralen Zubereitungen zum Beispiel für Schmerzpumpen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Im Interesse der Patientenversorgung solle diesen Engpässen rechtlich entgegengewirkt werden.
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