Hämophiliearzneimittel werden ab September über Apotheken verteilt

Berlin – Patienten mit Hämophilie erhalten ihre Arzneimittel ab September über öffentliche Apotheken. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an Ärzte und deren Einrichtungen geliefert haben, endet heute.
Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Die behandelnden Ärzte müssen nun eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können.
„Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arzneimittelfachleute zur Verfügung. Hämophiliepatienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Versorgung bedeuten“, versicherte Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Er wies daraufhin, dass sich gesetzlich versicherte Patienten allerdings im Gegensatz zur bisherigen Versorgung auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen müsste, denn jede Apotheke sei verpflichtet, diese Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und weiterzuleiten. In vielen Fällen sei es aber möglich, eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen.
Hämophiliepräparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung. Die abgebenden Apotheken müssen zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichte erfüllen. Die Arzneimittel müssen zudem laut der ABDA stets kühl transportiert und gelagert werden.
In Deutschland leiden nach Angaben des Welthämophilieverbandes rund 4.000 Menschen an ererbten Gerinnungsstörung.
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