Politik

Hämophiliearznei­mittel werden ab September über Apotheken verteilt

  • Montag, 31. August 2020
/dpa
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Berlin – Patienten mit Hämophilie erhalten ihre Arzneimittel ab September über öffentli­che Apotheken. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an Ärzte und deren Einrichtungen geliefert haben, endet heute.

Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Die be­handelnden Ärzte müssen nun eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apo­theke ihrer Wahl einlösen können.

„Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arznei­mittelfachleute zur Verfügung. Hämophiliepatienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Ver­sor­gung bedeuten“, versicherte Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Er wies daraufhin, dass sich gesetzlich versicherte Patienten allerdings im Gegensatz zur bisherigen Versorgung auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen müsste, denn jede Apothe­ke sei verpflichtet, diese Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und weiter­zu­leiten. In vielen Fällen sei es aber möglich, eine Zuzahlungsbefreiung bei der Kranken­kasse zu beantragen.

Hämophiliepräparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreis­verordnung. Die abgebenden Apotheken müssen zusätzliche Dokumentations- und Mel­de­pflichte erfüllen. Die Arzneimittel müssen zudem laut der ABDA stets kühl transportiert und gelagert werden.

In Deutschland leiden nach Angaben des Welthämophilieverbandes rund 4.000 Menschen an ererbten Gerinnungsstörung.

hil

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