Sachsen verschärft Regeln bei Einreise aus Risikogebieten

Dresden – Sachsen erweitert die Pflichten bei der Einreise aus ausländischen Risikogebieten. Betroffene müssen sich ab morgen nicht nur wie bisher in häusliche Quarantäne begeben, sondern auch unverzüglich ein Testergebnis beim Gesundheitsamt vorlegen, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Sie kann aber auch bei der Einreise absolviert oder bis zu 48 Stunden danach nachgeholt werden. Die Quarantäne nach der Einreise aus einem Risikogebiet beträgt zehn Tage.
Das Testen aller Einreisenden soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden, hieß es. Die Kosten sind von den Betroffenen selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.
Grenzpendler und Grenzgänger, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, müssen sich regelmäßig und auf eigene Kosten testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich. Diese Regelung gilt ab dem 11. Januar.
Köpping erschien nach einer Beratung mit dem Städte- und Gemeindetag mit zweistündiger Verspätung zur Onlinepressekonferenz. Von einer Entspannung der Coronalage könne keine Rede sein, die Infektionszahlen und die Zahl der Toten seien viel zu hoch, sagte sie.
Man wisse erst in wenigen Tagen, ob die getroffenen Maßnahmen Wirkung erzielt haben. Sie hoffe, dass sich der Trend durch die Weihnachtsfeiertage nicht wieder verschlechtert: „Ich persönlich denke, dass wir nach dem 10. Januar noch keine Lockerung verkünden können.“
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