Politik

Schäuble: Neuregelung der Sterbehilfe in dieser Wahlperiode

  • Montag, 28. Dezember 2020
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Hannover – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble rechnet damit, dass es vor der Bundestagswahl zu einer Neuregelung bei der Sterbehilfe kommen wird. „Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Wahlperio­de noch eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Augenmaß umsetzt“, sagte Schäuble dem Redaktionsnetzwerk Deutsch­land.

Er gehöre zu denjenigen, die über das Urteil nicht glücklich seien, betonte der CDU-Politiker. Das Bun­desverfassungsgericht habe ein Gesetz des Bundestags verworfen, das nach einer außergewöhnlich lan­gen, nicht durch Fraktionszugehörigkeit geprägten Auseinandersetzung mit dem Thema beschlossen worden sei.

Der Jurist Schäuble betonte: „Dieses Gesetz ist von den Verfassungsrichtern überraschend auf der Grund­lage einer Interpretation des Grundgesetzes verworfen worden, die man so vornehmen kann, aber nicht so vornehmen muss.“ Nun sei der Gesetzgeber gehalten, eine Lösung zu finden, worum sich Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen bemühten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Gericht. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr begrüßte Schäubles Äußerungen. „Wenn nun auch die Union mit am Tisch sitzt, bin ich zuversichtlich, dass wir noch in dieser Wahlperiode die Thematik der Suizidhilfe abschließend im Bundestag debattieren können“, sagte sie. „Klar muss sein: Es darf kein Verhinderungsgesetz werden.“

Notwendig sei eine umfassende Regelung, damit Betroffene wüssten, unter welchen Voraussetzungen sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen und Zugang zu entsprechenden Medikamenten erhalten könnten. Auch Personen, die bereit sind, Menschen auf ihrem letzten Weg zu unterstützen, brauchten klare Rah­menbedingungen.

„Ich stehe an der Seite der Betroffenen, die sich einen selbstbestimmten Tod wünschen. Sterbehilfe kann ein Akt der Nächstenliebe sein“, so die FDP-Politikerin. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert habe, dürfe aber natürlich keinesfalls ausgehöhlt werden. Insoweit werde sie wachsam sein.

kna

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