Ärzteschaft

Reinhardt plädiert für zügige Neuregelung der Sterbehilfe durch das Parlament

  • Freitag, 15. Januar 2021

Hannover – Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hat die Bundestagsparteien auf­gerufen, endlich eine Neuregelung der Sterbehilfe anzugehen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in sei­nem Urteil vom Februar 2020 dem Bundestag nahegelegt, die organisierte Sterbehilfe erneut zu regulie­ren und die Suizidprävention zu verbessern. Diese Diskussion muss das Parlament in den kommenden Monaten führen", sagte Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland heute.

„Das Verfassungsgericht hat zwar das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt, gleichzeitig aber auf Schutzkonzepte und Sicherungsmechanismen hingewiesen, um Sterbehilfeorganisationen Gren­zen zu setzen“, betonte der BÄK-Chef.

„Solange das nicht geschieht, können selbsternannte Sterbehelfer machen, was sie wollten. Das kann und darf so nicht bleiben“, sagte Reinhardt. Zudem müsse die Suizidprophylaxe erheblich verbessert werden, etwa durch den Ausbau psychosozialer Hilfen für alte und vereinsamte Menschen.

Reinhardt bekräftigte, dass sich der diesjährige Deutsche Ärztetag mit dem Thema beschäftigen werde. „Wir wer­den auf dem Ärztetag im Mai darüber diskutieren, ob und wenn ja, wie wir unsere Berufsordnung an dieser Stelle anpassen müssen“, sagte Reinhardt. In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer heißt es derzeit: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

„Aus meiner Sicht wäre ein apodiktisches Verbot des ärztlich assistierten Suizids wohl kaum mit dem Karlsruher Urteil zu vereinbaren“, mahnte er. Allerdings bestehe in der Ärzteschaft die Sorge, dass bei einer Änderung der bestehenden berufsrechtlichen Regelung der Eindruck entstehen könnte, die Ärzte­schaft sei generell zum assistierten Suizid bereit. „Das ist definitiv nicht der Fall“, sagte Reinhardt.

Zu Beginn der Woche hatten sich führende protestantische Theologen dafür ausgesprochen, in Deutsch­land einen assistierten professionellen Suizid zu ermöglichen.

In einem Gastbeitrag der Frankfurter All­gemeinen Zeitung betonen der Vorsitzende der Kammer für öf­fent­liche Verantwortung der Evangeli­schen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und der Präsi­dent des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie, Ulrich Lilie, kirchliche Einrichtungen sollten sich dem Suizid nicht verweigern.

Die Position war auf Widerspruch gestoßen. So äußerten sich die Evangelische Kirche in Deutschland und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) kritisch. Der assistierte Suizid werde zum Nor­malfall, wenn sogar kirchliche Einrichtungen ihn anböten, mahnte ZdK-Präsident Thomas Sternberg.

kna

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