Schwangerschaftsabbruch soll Eingang in Lernzielkatalog finden

Berlin – Mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Der Schwangerschaftsabbruch solle über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Der NKLM enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten, heißt es.
Der Bund stellt in der Antwort klar, dass die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) es bereits jetzt ermöglicht, dass der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium gelehrt wird. Für die konkrete Ausgestaltung der Curricula seien jedoch die Länder und dort die medizinischen Fakultäten zuständig.
Diese könnten sich dabei am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) orientieren, der derzeit noch fakultativ für die Fakultäten sei und künftig verbindlich sein soll. Der NKLM enthält Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben.
Für die ärztliche Weiterbildung sind die Länder zuständig, die ihre Zuständigkeit auf die Ärztekammern übertragen haben. In Bezug auf die ärztliche Qualifizierung haben das BMG und die Bundesärztekammer gemeinsam ein Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erstellt.
Zudem hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Umsetzung des Konzepts eine 2k-Leitlinie zum Thema „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ erarbeitet.
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