Politik

Schwangerschafts­abbruch soll Eingang in Lernzielkatalog finden

  • Dienstag, 19. September 2023
schwangerschaftsabbruch-werbeverbot_dpa
/dpa

Berlin – Mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der Nationale Kompetenz­basierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Der Schwan­gerschaftsabbruch solle über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Der NKLM enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medika­men­tösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsord­nung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschafts­ab­bruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten, heißt es.

Der Bund stellt in der Antwort klar, dass die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) es bereits jetzt ermög­licht, dass der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium gelehrt wird. Für die konkrete Ausgestaltung der Curricula seien jedoch die Länder und dort die medizinischen Fakultäten zuständig.

Diese könnten sich dabei am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) orientieren, der derzeit noch fakultativ für die Fakultäten sei und künftig verbindlich sein soll. Der NKLM enthält Lern­ziele, die Handlungs- und Begrün­dungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsab­bruch beschreiben.

Für die ärztliche Weiterbildung sind die Länder zuständig, die ihre Zuständigkeit auf die Ärztekammern über­tragen haben. In Bezug auf die ärztliche Qualifizierung haben das BMG und die Bundesärztekammer gemein­sam ein Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschafts­abbrüche vornehmen, erstellt.

Zudem hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Umsetzung des Konzepts eine 2k-Leitlinie zum Thema „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ erarbeitet.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung