Politik

Schwarz-rote Regierung legt erneut Gesetz für kritische Infrastruktur vor

  • Montag, 1. September 2025
/j-mel, stock.adobe.com
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Berlin – Deutschland soll künftig besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen geschützt werden. Einem Gesetzentwurf zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur (Kritis) zufolge sollen rund 1.700 Anlagen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichtet werden, sich gegen Ausfälle zu schützen.

Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Der Entwurf wurde bereits von der Ampelregierung in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitet.

Damit sollen erstmals sektorenübergreifende Regelungen zum physischen Schutz von kritischer Infrastruktur auf Bundesebene geschaffen und damit die bestehenden Regelungen zur IT-Sicherheit von Kritis nach Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz) ergänzt werden.

Neben der Identifizierung von kritischen Anlagen sind unter anderem nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen sowie eine Verpflichtung der Kritis-Betreiber zu geeigneten und verhältnismäßigen Resilienzmaßnahmen und die Meldung von erheblichen Vorfällen vorgesehen, erläutert die Regierung in ihrem Verbändebegleitschreiben.

So will das Gesetz festlegen, welche Infrastruktureinrichtungen unentbehrlich für die Ver­sorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Betroffen sind diese Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung.

Dabei soll der „All-Gefahren-Ansatz“ gelten: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden, können Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro drohen.

Weitere Rechtsverordnung geplant

Das Gesetz werde aber keine sektoren- oder gar branchenspezifischen Regelungen treffen, wie man sich am besten schützen solle, heißt es in dem Entwurf weiter. Stattdessen soll abstrakt vorgegeben werden, dass Betreiber kritischer Anlagen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum physischen Schutz der Anlagen zu treffen haben.

Dazu soll ein Prozess aufgesetzt werden, der insbesondere nationale und betreiberseitige Risikobewertungen in allen Sektoren, die Erstellung von Resilienzplänen durch die Betreiber und die Erarbeitung branchenspezifischer Resilienzstandards durch die Wirtschaftsverbände in den verschiedenen Sektoren beinhaltet.

Welche kritischen Dienstleistungen sowie Anlagen dazugehören, soll in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgelegt werden.  

Das Gesetz soll entsprechend die EU-Richtlinie 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sogenannte CER-Richtlinie) in nationales Recht umsetzen.

Der Entwurf ist allerdings nicht neu. Die Ampelregierung hatte das Kritis-Dachgesetz Anfang November 2024 bereits im Bundeskabinett beschlossen. Zum Gesetzgebungsverfahren kam es aufgrund des Ampelbruchs aber nicht mehr.

Jetzt legt die schwarz-rote Regierung diesen Gesetzentwurf mit nur geringfügigen Änderungen erneut vor. Das Bundeskabinett will das Gesetz am 10. September verabschieden. Danach folgt das parlamentarische Verfahren.

Allerdings sei die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es in einem Begleitschreiben für die Verbände. Auch die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung sei noch nicht erfolgt. Entsprechend können sich noch Änderungen am Gesetzentwurf ergeben. Die entsprechenden Verbände können Änderungsvorschläge bis zum 5. September beim Bundesinnenministerium (BMI) einreichen.

cmk

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