So stellen sich die Krankenhäuser eine Reform der ambulanten Notfallversorgung vor

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) drängt auf eine rasche Reform der ambulanten Notfallversorgung und hat die Positionen der Kliniken dazu in einem neuen Positionspapier umrissen.
„Die Reform der Notfallversorgung ist eines der dringendsten Projekte der Gesundheitspolitik“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Das entsprechende Gesetz hätte die Ampelregierung nicht mehr durch den parlamentarischen Prozess bringen können. Angesichts überfüllter Notaufnahmen sei es nun umso wichtiger, dass die Bundesregierung eine solche Reform zügig angehe.
Aus Sicht der DKG ist eine adäquate und für die Menschen erreichbare Notfallversorgung am besten in kooperativ betriebenen Integrierten Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern aufgehoben.
„Die Verantwortung für den Betrieb der INZ obliegt grundsätzlich dem Krankenhaus und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeinsam“, heißt es in dem Papier. Aber auch die alleinige Verantwortung von KV oder Klinik auf der Basis einer einvernehmlichen Regelung sei in Einzelfällen möglich.
Die Finanzierung der Betriebskosten der INZ soll der DKG zufolge „im Rahmen eines auskömmlich kalkulierten, vom stationären Budget abzugrenzenden INZ-Budgets erfolgen“. Krankenhäuser ohne INZ sollen dem DKG-Konzept zufolge aber nicht von der ambulanten Notfallversorgung ausgeschlossen werden.
„Dies ist erforderlich, da bis auf Weiteres davon auszugehen ist, dass sich trotz einer verbesserten Patientensteuerung weiterhin fußläufige Hilfesuchende an diese Krankenhäuser wenden werden“, heißt es in dem Papier. Diese Standorte sollten ihre ambulanten Notfallleistungen auf Grundlage der Vergütungsgrundsätze des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs, erbringen.
Für den Erstkontakt soll den Menschen künftig eine rund um die Uhr telefonisch erreichbare zentrale Leitstelle zur Verfügung stehen, in der die Rufnummern 112 und 116117 vernetzt und Hilfesuchende auf Grundlage eines telefonischen Ersteinschätzungsverfahrens in die notwendige medizinische Versorgungsebene gesteuert werden. Bei weniger dringenden Fällen sollen die Leitstellen direkt Termine mit den niedergelassenen Praxen vermitteln.
„Ziel muss es sein, dass durch eine solche zielgerichtete zentrale Patientensteuerung nur solche hilfesuchende Patientinnen und Patienten die INZ an den Krankenhäusern in Anspruch nehmen, die diese auch tatsächlich benötigen“, hieß es von der DKG.
Wichtig sei zudem eine verlässliche digitale Infrastruktur, um Patientendaten aus dem Gesundheitsleitsystem ohne Informationsverlust an weiterbehandelnde Einrichtungen beziehungsweise an das INZ zu übermitteln.
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