So weit sind die Bundesländer bei der Umsetzung der Krankenhausreform

Berlin – Die Bundesländer sind unterschiedlich weit in der Umsetzung der geplanten Krankenhausreform. Sie gehen verschieden mit der Ankündigung möglicher längerer Fristen um. Die Nase vorn beim Stand der Umsetzung haben derzeit ein westliches und ein östliches Bundesland.
Bereits früher als eigentlich vorgesehen planen zwei der kleinsten Bundesländer mit der neuen Krankenhausplanung zu starten – zudem ist ein Land noch unschlüssig, wann und ob es mit der Krankenhausplanung nach den neuen Regeln starten will.
In allen Bundesländern herrscht jedoch Unsicherheit, wie mit den anstehenden gesetzlichen Änderungen umzugehen ist. Konsens besteht darin: Die Änderungen im geplanten Nachbesserungsgesetz müssen zeitnah kommen, damit die Länder rechtssicher ihre Reformen umsetzen können.
Ursprünglich ist es geplant, dass die Länder ab Januar 2027 ihre Krankenhausplanung auf Basis der Leistungsgruppen umstellen, allerdings könnten sie dafür bald mehr Zeit eingeräumt bekommen. Das sieht die schwarz-rote Bundesregierung vor. Geplant ist ein Gesetz zur Anpassung des Ende 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).
Anfang September soll das Bundeskabinett das sogenannte „Krankenhaus-Anpassungsgesetz (KHAG)“ billigen. Das kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Anfang Juli an.
Ein entsprechender Referentenentwurf soll in den kommenden Tagen an die Länder versandt werden. Damit könnte die Meldung der zugewiesenen Leistungsgruppen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) statt bis Ende Oktober 2026 künftig erst bis Ende September 2027 fällig sein.
Die Länder können beim Stand der Umsetzung der Krankenhausreform grob in drei Gruppen eingeteilt werden. Es gibt Länder, die bereits Antragsverfahren für die Krankenhäuser zur Anmeldung der Leistungsgruppen angestoßen haben oder noch in der Durchführung sind. Weitere planen diese bald zu starten und es gibt Länder, die dafür auf das Gesetz zur Anpassung der Reform warten.
Weit vorne in der Umsetzung sind Sachsen und Niedersachsen einzusortieren. So hat Sachsen das Antragsverfahren, in dem sich die Krankenhäuser Leistungsgruppen wünschen können, bereits zum 30. April beendet. Das Land plant die Zuweisung wie gehabt zum 1. Januar 2027. Sollte es jedoch Änderungen geben, werde das gegebenenfalls auch die Fertigstellung der Zuweisungsentscheidungen betreffen, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Dresden.
Niedersachsen prüft bereits Anträge der Krankenhäuser
In Niedersachsen ist das Verfahren zur Beantragung der Kliniken ebenso abgeschlossen. Es lief vom 1. April bis zum 4. Juli 2025. Eingelaufen sind etwa 2.300 Leistungsgruppenanträge, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover. Das Ministerium starte nun mit der Prüfung, welche positiv und welche negativ beschieden werden müssten.
Ausnahmen für die flächendeckende Versorgung ließen sich am Ende der Antragsprüfung bearbeiten. Zu möglichen Änderungen an den Qualitätskriterien müsse man im Zuge der geplanten Prüfungen des Medizinischen Dienstes feststellen, ob die Krankenhäuser diese dann erfüllen könnten.
„Je eher der Bund Planungssicherheit für die Länder schafft, desto besser können wir unseren Zeit- und Projektplan anpassen“, sagte der Sprecher. Auch in Niedersachsen soll der neue Krankenhausplan ab Januar 2027 in Kraft sein.
Erste Analysen würden zeigen, dass Niedersachsen über eine gute Erreichbarkeit stationärer Versorgung verfüge, hieß es aus dem Ministerium. „Allerdings zeigen sich regionale Unterschiede, zum Beispiel in den Regionen Elbe-Weser, Lüneburg und Diepholz, wo mit längeren Fahrzeiten für einige Leistungsgruppen zu rechnen ist“, sagte der Ministeriumssprecher. „Im Gegensatz dazu befinden sich in den Versorgungsregionen Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Göttingen verhältnismäßig viele Standorte für bestimmte Leistungsgruppen.“
Weitere ostdeutsche Bundesländer weit fortgeschritten
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen läuft das jeweilige Antragsverfahren für die Kliniken noch. In Magdeburg warte man auf eine schnelle realistische Darstellung der geplanten gesetzlichen Änderungen, sagte eine Pressesprecherin des sachsen-anhaltinischen Gesundheitsministeriums.
Enormer zeitlicher Druck entstehe durch die Bearbeitung der zu erwartenden 1.000 bis 2.000 Anträge, die notwendigen Abstimmungen mit dem Medizinischen Dienst und einzelnen Krankenhäusern sowie die gesetzlich vorgesehenen Fristen. Das Antragsverfahren ist am 18. Juni gestartet und soll bis Anfang August laufen.
In Brandenburg soll das Verfahren zum 31. Juli beendet sein, es startete am 23. Juni. Zuvor gab es fünf Regionalkonferenzen zur ersten Orientierung. Etwaige gesetzliche Änderungen würden selbstverständlich berücksichtigt, wenn sie konkret vorliegen. „Dies kann eine Änderung im Antragsverfahren selbst notwendig machen, oder im Rahmen der Prüfung der Anträge Berücksichtigung finden“, erklärte ein Pressesprecher des brandenburgischen Gesundheitsministeriums.
Neben dem Antragsverfahren werde derzeit eine Bedarfsanalyse vorbereitet. Eine erste Prognose für Brandenburg ist bereits veröffentlicht worden. „Erklärtes Ziel ist es, alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und insbesondere die Grund- und Notfallversorgung flächendeckend sicherzustellen“, erklärte der Ministeriumssprecher.
Dazu werde auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung gesetzt. Eine Konzentration sei bei hochspezialisierten Leistungen denkbar. Der Plan sei das Inkrafttreten des neuen Krankenhausplans auf der Basis von Leistungsgruppen ab Januar 2027, sollte die Meldung der Leistungsgruppen erst später erfolgen, könne dies auch zu einer Anpassung führen, heißt es aus dem Potsdamer Ministerium.
Auch in Thüringen können die Krankenhäuser seit dem 16. Juni bis zum 31. Juli ihre Anträge stellen. Ziel sei, geänderte bunderechtliche Vorgaben im laufenden Planungsprozess zu berücksichtigen, ohne ein völlig neues Antragsverfahren durchzuführen, heißt es aus dem thüringischen Gesundheitsministerium.
Die Krankenhausstrukturen seien in Thüringen bereits „schlanker“, da in den ostdeutschen Bundesländern nach der Wende eine Strukturbereinigung stattgefunden habe. Anhand der Anträge und Bedarfsanalyse wolle man prüfen, wo dennoch Konzentrationsprozesse möglich und notwendig sind, vor allem im Hinblick auf komplexe Leistungen. Wann der neue Krankenhausplan nach Leistungsgruppen in Kraft treten soll, müsse nach Anpassung der bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.
Nächste Antragsverfahren starten im August
Weitere Bundesländer wollen mit den Anträgen im August beginnen, darunter Bremen und Rheinland-Pfalz. In letzterem Bundesland soll der bisherige Landeskrankenhausplan mit seiner Laufzeit von 2019 bis 2025 um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert werden. Der neue Krankenhausplan soll anschließend zum 1. Januar 2027 in Kraft sein.
Bremer Kliniken sollen vom 1. August bis Ende August Zeit haben, ihre Anträge zu stellen. Ziel sei, das Antragsverfahren – auch bei geänderten rechtlichen Vorgaben – möglichst aufwandsarm für die Krankenhäuser zu gestalten, erklärte eine Sprecherin der Gesundheitssenatorin in Bremen. „Ein erneutes Antragsverfahren ist daher nicht geplant.“ Bremen – allerdings auch das kleinste Bundesland – will zudem bereits mit der neuen Krankenhausplanung in der ersten Jahreshälfte 2026 starten.
Zu den Ländern, die auf den Referentenentwurf warten, gehören Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Berlin werde im Sommer mit dem Antragsverfahren starten. Dieser Zeitplan könne sich aber auch je nach Ablauf des parlamentarischen Verfahrens des Gesetzes verschieben, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitssenats in Berlin.
Die Hauptstadt will außerdem zusammen mit Brandenburg den neuen Krankenhausplan erarbeiten. „Eine Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes wird parallel erfolgen“, so die Sprecherin. Berlin will die möglicherweise längeren Fristen derzeit aber nicht nutzen, da die Reform „überfällig“ sei.
Bayern noch unschlüssig über neue Krankenhausplanung
Bayern will mit der Beantragung der Leistungsgruppen ebenfalls im Sommer 2025 beginnen. Die Zuweisung soll aber primär für die neuen Vergütungsregelungen ab 2028 erfolgen, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München. Wann das Ministerium die Krankenhausplanung in Bayern auf Leistungsgruppen umstelle, sei noch nicht entschieden.
Aus bayerischer Sicht bleibe es den Ländern selbst überlassen, „ob und gegebenenfalls ab wann sie die Frage, welches Leistungsspektrum ein Krankenhaus aus planerischer Sicht erbringen soll – das heißt den sogenannten Versorgungsauftrag der jeweiligen Klinik – künftig ebenfalls anhand von Leistungsgruppen definieren oder ob sie bei der Festlegung des Versorgungsauftrags etwa nach Fachrichtungen und Versorgungsstufen bleiben.“ Das KHVVG bedinge nicht zwingend auch eine Ausrichtung des planerischen Versorgungsauftrags nach den Leistungsgruppen.
Zudem würde es Kliniken schlechter stellen, wenn sie die Leistungsgruppen und die entsprechenden Vorgaben bereits vor dem Scharfschalten der Vorhaltevergütung ab 2028 erfüllen müssten, heißt es weiter aus dem bayerischen Ministerium. „Ab 2028 kann es dagegen sinnvoll sein, auch den Versorgungsauftrag durch Leistungsgruppen auszudrücken, um insoweit eine in Planung und Vergütung einheitliche Herangehensweise zu erreichen.“
Mit dem Antragsverfahren wolle das Land erst starten, „wenn die angekündigten Gesetzesänderungen zumindest schon soweit bekannt sind, dass eine Folgenabschätzung möglich ist“, so. Es sei aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums nicht sinnvoll, Leistungsgruppenvoraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls Leistungsgruppen zuzuweisen, wenn sich die Voraussetzungen nochmals ändern werden.
„Ein frühes Antragsverfahren beseitigt die Unsicherheit der Krankenhäuser nicht“, heißt es aus München im Hinblick auf die anderen Bundesländer. So sollen Doppelprüfungen und -entscheidungen aufgrund von geänderten Leistungsgruppenvoraussetzungen vermieden werden.
Ausreichende elektive Leistungen, Ausbau der Kinder- und Jugendmedizin sowie Notfallversorgung benötigt
In Hessen bereite man die Krankenhausreform durch sechs Versorgungskonferenzen seit Anfang 2025 vor. Das Ministerium habe zudem mit allen Kliniken Einzelgespräche zur Vorbereitung geführt, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Wiesbaden. Man plane mit dem Antragsverfahren in diesem Jahr zu starten und die Zuweisung der Leistungsgruppen soll zum 1. Januar 2027 erfolgt sein.
Es sei abzusehen, dass viele hessische Krankenhäuser die Absicht haben, unter anderem die Leistungsgruppen Endoprothetik und Geriatrie beantragen zu wollen. Die bedarfsgerechte Versorgung werde hier auf jeden Fall gelingen, so die Sprecherin. „Herausfordernder wird es beispielsweise bei der Leistungsgruppe Kinder- und Jugendmedizin, die vorgehalten werden muss.“ Hier werde man genau hinsehen und auf eine gute Versorgung achten.
Mecklenburg-Vorpommern will das Antragsverfahren im August starten und Kliniken bis Ende September Zeit geben, ihre Anträge zu stellen. Der Zeitraum stehe aber vorbehaltlich der geplanten Fristverschiebungen im KHVVG, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Schwerin.
„Wir halten das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern solange offen, bis alles abschließend geregelt ist und reagieren so fortlaufend auf die Änderungen der Bundesseite“, hieß es weiter. Eine Meldung zum ursprünglich anvisierten Termin (bis Ende Oktober 2026) scheine nach jetzigem Stand eher unrealistisch.
Die Umsetzung sei aber bereits durch Planungskonferenzen in den einzelnen Regionen sowie erfolgte Gespräche mit jedem einzelnen Krankenhaus in der erste Jahreshälfte 2025 in Vorbereitung. Insbesondere bei elektiven Leistungen beziehungsweise der Spezialversorgung sei in dem Flächenland eine Konzentration von Standorten denkbar. Ein Aufbau von mehr Standorten sei gegebenenfalls für Leistungsgruppen im Zusammenhang mit der Notfallversorgung notwendig, erklärte die Sprecherin.
Schleswig-Holstein will mit dem Start des Antragsverfahren auf die Kabinettsbefassung des angekündigten Gesetzes warten. „Auch aus Gründen der Bürokratieentlastung und Ressourcenschonung in den Krankenhäusern ist es aus Sicht Schleswig-Holsteins nicht vertretbar, dass Kliniken ein derart komplexes Antragsverfahren mehrmalig vollziehen müssen“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel.
Auch Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) hatte deshalb auf zeitnahe Änderungen vor wenigen Wochen gepocht. Dennoch strebt das Land an, mit der neuen Krankenhausplanung ab Januar 2027 beginnen zu können.
Trotz Konzentration in Schleswig-Holstein soll Weiterbildung berücksichtigt werden
Eine Versorgungsbedarfsanalyse, die in Schleswig-Holstein 2024 abgeschlossen wurde und auf der Zuordnungssystematik aus NRW beruhe, hat aus Sicht des Ministeriums gezeigt, dass in hochkomplexen Leistungsbereichen – die nicht unter die Mindestmengenregelung fallen – teilweise einstellige Fallzahlen im Jahr erbracht werden.
Konzentrationen von Angeboten seien erwartbar, erklärte der Ministeriumssprecher. „Dabei ist jedoch insbesondere die Weiterbildungsfähigkeit von einzelnen Klinikstandorten zu beachten.“
In der Grundversorgung gebe es auch Leistungsbereiche, die es mindestens zu erhalten, eher zu stärken, gelte. Erst nach einer umfassenden Prüfung könnten aber verlässliche Aussagen zu den Auswirkungen hinsichtlich einer Konzentration oder einem Aufbau getroffen werden.
Für Ende des Jahres 2025 plant Hamburg mit dem Antragsverfahren für die Krankenhäuser zu starten. „Hamburg hat sich bewusst dazu entschieden, mit dem Antragsverfahren erst dann zu beginnen, wenn mit der Anpassung des KHVVG eine konkrete Basis vorliegt“, sagte eine Sprecherin der dortigen Sozialbehörde.
Auch in Hamburg zeichne sich Potenzial zur Leistungskonzentration bei einigen elektiven Leistungen ab. Der neue Krankenhausplan soll zum 1. Januar 2027 beginnen.
Saarland startet mit neuer Planung bereits 2026
Das Saarland will keine konkreten Zeitangaben zum Antragsverfahren machen, dieses habe allerdings noch nicht begonnen. Dennoch laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung. Geplant ist der Start der neuen Krankenhausplanung bereits im Jahr 2026, heißt es aus dem Gesundheitsministerium in Saarbrücken.
Baden-Württemberg geht einen etwas anderen Weg. Grundlage für die Umsetzung der Reform im Südwesten ist ein Krankenhausgutachten von Anfang 2025. Mitte September werde das Gesundheitsministerium in einem ersten Schritt Anhörungsschreiben zur Leistungsgruppenzuweisung an die Krankenhäuser verschicken, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart. Voraussetzung sei auch der Beschluss im Bundeskabinett über die geplanten Änderungen am KHVVG.
Das bedeutet, Krankenhäuser in Baden-Württemberg bekommen schon von Beginn an einen ersten Vorschlag an einer Leistungsgruppenzuweisung ohne vorherige Beantragung. Erst im nächsten Schritt sollen die Krankenhausträger zu den Schreiben Stellung nehmen und gegebenenfalls weitere Leistungsgruppen beantragen oder auch Leistungsgruppen abwählen dürfen. Danach soll die finale Zuweisung erfolgen.
Das Vorgehen begründete die Sprecherin damit, dass Krankenhausreformen im Südwesten bereits „wohldurchdacht durchgeführt wurden“. Im Bundesvergleich weise Baden-Württemberg mit Abstand sowohl die niedrigsten Betten wie auch die wenigsten Krankenhausfallzahlen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf.
Im Vergleich zum Bundesschnitt habe Baden-Württemberg rund 18 Prozent weniger stationäre Fälle. „Daher ist nicht mit großen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft im Rahmen der Zuweisung der Leistungsgruppen zu rechnen.“ Der neue Krankenhausplan auf Basis der Leistungsgruppen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein weiterer Sonderfall. Dort hat in den vergangenen Jahren bereits eine Planungsreform anhand von Leistungsgruppen stattgefunden, seit April 2025 ist dieser neue Plan in Kraft. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist eine Übergangszeit bis Dezember 2030 vorgesehen.
Entsprechend erwartet das Land NRW, dass es trotz einer zusätzlichen Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“, keine kurz- oder mittelfristigen Änderungen einarbeiten muss, hieß es aus dem dortigen Gesundheitsministerium in Düsseldorf.
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