Politik

Mehr Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten Sicherstellungszuschlag

  • Mittwoch, 9. Juli 2025
/PhotographyByMK, stock.adobe.com
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Berlin – 129 bedarfsnotwendige Krankenhäuser werden im kommenden Jahr mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Darauf haben sich die beiden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt.

Die Kliniken im ländlichen Raum, die für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung wichtig sind und deren Schließung eine Lücke in der Versorgung reißen würde, sollen mit insgesamt 79 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung gestützt werden. Das seien 18,8 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2025 aufgewendet werde, teilte der GKV-Spitzenverband heute mit.

Im laufenden Jahr 2025 gibt es 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser, 2024 waren es 136.

Die Sicherstellungszuschläge werden als Pauschale an die Kliniken ausbezahlt. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro, erläuterte der GKV-Spitzenverband.

Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 500.000 und einer Million Euro. Im Jahr 2026 erhalten 91 Häuser je 500.000 Euro, 18 Häuser je 750.000 Euro und 20 Häuser jeweils eine Million Euro.

Die Sicherstellungshäuser müssen jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, weiteres Kriterium ist eine geburtshilfliche Fachabteilung. Auch Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin können berücksichtigt werden.

Die Vorgaben haben sich für das kommende Jahr zudem geändert. Neu ist, dass die Krankenhäuser nicht mehr grundlegende Strukturen zur Versorgung von Notfällen vorhalten müssen. Bislang mussten die Krankenhäuser zusätzlich zu den Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin die Stufe der Basisnotfallversorgung nach den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfüllen. Das Kriterium sei per Gesetz von der Prüfung ausgeschlossen worden, erklärte ein GKV-Sprecher auf Nachfrage.

Neue Häuser vor allem in Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt

Die meisten Krankenhäuser sind weiterhin Sicherstellungshäuser, allerdings gibt es auch einige Kliniken, die für 2026 neu aufgenommen werden. In Bayerns gibt es etwa drei neue Sicherstellungskrankenhäuser, in Hessen und Sachsen-Anhalt jeweils zwei.

Neu aufgenommen sind die Kliniken Nordoberpfalz mit Standort Kemnath in Bayern, das Krankenhaus Wegscheid (Bayern), die Asklepios Klinik Oberviechtach (Bayern), Kreiskrankenhaus Schotten (Hessen), Klinikum Bad Hersfeld (Hessen), St. Elisabeth Krankenhaus Wittlich (Rheinland-Pfalz), Städtisches Klinikum Görlitz (Sachsen), Städtisches Klinikum Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) und die Westküstenkliniken Brunsbüttel mit dem Standort Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)

Aufgrund von aktuellen Schließungen wurde etwa das Klinikum Mittelmosel in Zell (Rheinland-Pfalz) sowie das Kreiskrankenhaus Schleiz (Thüringen) nicht mehr in die Liste für 2026 aufgenommen.

„Wichtig für die Patientensicherheit ist, dass Qualitätskriterien auch für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen beibehalten werden“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

„Wir bedauern, dass geförderte Standorte jetzt nicht mehr nachweisen müssen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen und entsprechende Strukturen vorhalten“, sagte sie weiter. Denn aus Patientensicht seien solche Strukturen von großer Bedeutung.

Hinzu komme, dass mehr Geld aus Beitragsgeldern fließe ohne Qualitätsnachweis. „Das ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft und derer Arbeitgeber“, so Stoff-Ahnis.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, begrüßte die neuen Sicherstellungszuschläge als einen wichtigen Schritt zur Stützung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.

„Klar ist aber auch: Diese Zuschüsse reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Kliniken zu decken. Ohne solche Unterstützungsmaßnahmen könnten viele dieser Häuser angesichts unzureichender Fallpauschalen längst nicht mehr bestehen.“

Seiner Ansicht nach liege die tatsächliche Zahl der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser deutlich über den festgelegten 129. „Aufgrund der bisher sehr restriktiven festgelegten Voraussetzung der Bevölkerungsdichte kommen viele Krankenhäuser allein aufgrund dieses Kriteriums nicht in Frage, obwohl sie die Versorgung der Region sicherstellen.“

Das zeige, dass die Regelung dringend weiterentwickelt werden müsse. Zudem seien die Sicherstellungszuschläge ein Teil eines geeigneten Alternativkonzeptes, um die geplante Vorhaltefinanzierung der geplanten Krankenhausreform zu ersetzen, sagte Gaß.

cmk

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