Politik

Streit um Kassenfinanzen im Gesundheitsausschuss

  • Dienstag, 17. November 2020
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Berlin – Zu einem offenen Streit über die künftigen Finanzen der Kranken­kassen ist es in der Anhörung zum Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflege­verbesserungsgesetz (GPVG) gekommen. Dabei ging es um Regelungen, wie das prognos­tizierte Defizit von 16 Milliarden Euro finanziert werden kann.

Geplant ist dafür unter anderem, dass die Krankenkassen rund acht Milliarden Euro aus ihren Reserven abgeben müssen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss zum Gesundheits­fonds um fünf Milliarden erhöht.

Auch mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter die gesundheitspolitische Sprecherin der Union Karin Maag, äußerten in ihren Fragen Unverständnis, warum es nur fünf Milli­ar­den Euro aus Steuergeldern zum Fonds geben solle.

In der Anhörung erklärte die Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) „ihre Leistungsfähigkeit während der Pandemie unter Beweis“ gestellt habe.

Man habe sich in der künftigen Finanzierungsstruktur für das Jahr 2021 – die aus ihrer Sicht aus einem Steuerzuschuss, dem Abbau von Rücklagen sowie einem modifizierten Zusatzbeitrag besteht – einen deutlich höheren Zuschuss aus Steuermitteln gewünscht.

Aber: „Der Rücklagenabbau ist grundsätzlich nachvollziehbar, beendet er doch Unwuch­ten aus der Zeit des alten Morbi-RSA“, so Elsner in Anspielung auf den von vdek-Kassen oft formulierten Vorwurf, dass vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassn (AOKen) aus der bisherigen Finanzverteilung nach den Kriterien des Morbi-RSA (morbiditätsorien­tier­ter Risikostrukturausgleich) überproportional pro­fitiert haben.

Zum Verband der vdek-Kassen gehören beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die Handelskrankenkasse (hkk), die DAK sowie die KKH. Das Gesetz „greift aber in das Haushaltsrecht der Selbstverwaltung und damit den Kernelementen der so­zialen Selbstverwaltung ein“, betont Elsner vor den Abgeordneten.

Dieser Eingriff in die Vermögen bezeichnet der Geschäftsführer des IKK-Verbandes, Jürgen Hohnel, als „nicht notwendig.“ Es sei zudem falsch, den Vermögenseingriff auf Werte vom 30. Juni dieses Jahres zu setzen. Denn seitdem habe sich das Vermögen der Kassen weiter, oftmals zum negativen, entwickelt.

In die Kritik stimmte auch der Vorsitzende des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, Franz Knieps, ein: Dabei warnte er dringend davor, mit diesem Gesetz die schon verab­schie­dete Reform des Morbi-RSA nun rückgängig zu machen. Das Abschmelzen der Ver­mögen gerade bei kleinen Krankenkassen zeigte Knieps am Beispiel der BKK Diakonie auf, die 35.000 Mitglieder hat.

Für solche Kassen, deren Monatsausgabe bei etwa zehn Millionen Euro lägen und die nun ihr Vermögen auf 0,8 Monatsausgaben abschmelzen müssten, drohe allein mit einem Ver­sicherten, der das Präparat Zolgensma benötige „akute Insolvenzgefahr.“ Für eine Be­hand­lung mit Zolgensma addierten sich die Kosten auf bis zu 3,7 Millionen Euro.

Da der Risikopool aus dem Faire-Kassenwettbewerbsgesetz erst 2021 komme, müsse eine kleine Kasse diese Kosten nun alleine finanzieren – mit den entsprechenden Risiken. Daher plädierte Knieps dafür, dass wie im GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorge­se­hen, es Ausnahmen beim Abschmelzen der Rücklagen für Kassen unter 50.000 Mitglie­dern geben müsse.

Jens Martin Hoyer vom AOK Bundesverband betonte ebenfalls, dass ein höherer Bundes­zuschuss kommen müsse. Die Auflösung der Rücklagen sei ein Eingriff in die Haushalts­autonomie der Kassen und eine Entmündigung der Selbstverwaltung, kritisierte die AOK.

Die AOK rechnete vor, dass ein Großteil der Ausgabensteigerungen nicht durch die Pan­de­mie, sondern durch Gesetze verursacht sei. Insgesamt müsse das Gesetz die Schwelle für Beitragserhöhungen bei einer Monatsausgabe belassen. Auch der GKV-Spitzenverband unterstützte die Forderungen der Krankenkassenverbände, dass es eine höhere Beteili­gung des Bundes an den gesundheitlichen Kosten der Pandemie geben müsse.

Verbandschefin Doris Pfeiffer warnte vor dem Eingriff in die Selbstverwaltungs­autonomie. Sie wandte sich ebenso gegen Regelungen, die aus dem Terminservice- und Versorgungs­ge­­setz (TSVG) stammen und derzeit nach Berechnungen von Krankenkassen 1,2 Milliar­den Euro Honorarvolumen zu viel an die Vertragsärzte auszahlen. Hier müsse das neue Gesetz eine bessere Bereinigungsregelung finden.

Um den Pflegepersonalmangel zu verringern, sieht das Gesetz außerdem 20.000 zusätzli­che Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege vor. Die Reform sieht auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern vor. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßte die Aufstockung der Pflegehilfskräfte, forderte aber zugleich eine Finanzierung auch der Weiterbildungs­kos­ten. Das zusätzlich eingestellte Personal müsse zeitnah weitergebildet und die dafür not­wendigen Aufwendungen über den Vergütungszuschlag geltend gemacht werden können.

Die Hebammen mahnten eine grundlegende Reform der Geburtshilfe an. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) erklärte, nötig sei eine Eins-zu-eins-Betreuung schwangerer Frauen. Die strukturellen Probleme würden weiter ignoriert. Nach Ansicht des Verbandes sind Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Hebammen unzureichend.

Das Gesetz wird nun erneut zwischen den Regierungsfraktionen beraten und möglicher­weise werden Änderungen aus den Kritikpunkten noch einmal in das Verfahren aufge­nommen, es soll noch dieses Jahr durch das Parlament beschlossen werden. Die Sitzung im Gesundheitsausschuss war erneut durch viele technische Pannen bei der virtuellen Befragung von Experten geprägt.

bee

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