Streit um Kassenfinanzen im Gesundheitsausschuss

Berlin – Zu einem offenen Streit über die künftigen Finanzen der Krankenkassen ist es in der Anhörung zum Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) gekommen. Dabei ging es um Regelungen, wie das prognostizierte Defizit von 16 Milliarden Euro finanziert werden kann.
Geplant ist dafür unter anderem, dass die Krankenkassen rund acht Milliarden Euro aus ihren Reserven abgeben müssen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um fünf Milliarden erhöht.
Auch mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter die gesundheitspolitische Sprecherin der Union Karin Maag, äußerten in ihren Fragen Unverständnis, warum es nur fünf Milliarden Euro aus Steuergeldern zum Fonds geben solle.
In der Anhörung erklärte die Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) „ihre Leistungsfähigkeit während der Pandemie unter Beweis“ gestellt habe.
Man habe sich in der künftigen Finanzierungsstruktur für das Jahr 2021 – die aus ihrer Sicht aus einem Steuerzuschuss, dem Abbau von Rücklagen sowie einem modifizierten Zusatzbeitrag besteht – einen deutlich höheren Zuschuss aus Steuermitteln gewünscht.
Aber: „Der Rücklagenabbau ist grundsätzlich nachvollziehbar, beendet er doch Unwuchten aus der Zeit des alten Morbi-RSA“, so Elsner in Anspielung auf den von vdek-Kassen oft formulierten Vorwurf, dass vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassn (AOKen) aus der bisherigen Finanzverteilung nach den Kriterien des Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) überproportional profitiert haben.
Zum Verband der vdek-Kassen gehören beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die Handelskrankenkasse (hkk), die DAK sowie die KKH. Das Gesetz „greift aber in das Haushaltsrecht der Selbstverwaltung und damit den Kernelementen der sozialen Selbstverwaltung ein“, betont Elsner vor den Abgeordneten.
Dieser Eingriff in die Vermögen bezeichnet der Geschäftsführer des IKK-Verbandes, Jürgen Hohnel, als „nicht notwendig.“ Es sei zudem falsch, den Vermögenseingriff auf Werte vom 30. Juni dieses Jahres zu setzen. Denn seitdem habe sich das Vermögen der Kassen weiter, oftmals zum negativen, entwickelt.
In die Kritik stimmte auch der Vorsitzende des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, Franz Knieps, ein: Dabei warnte er dringend davor, mit diesem Gesetz die schon verabschiedete Reform des Morbi-RSA nun rückgängig zu machen. Das Abschmelzen der Vermögen gerade bei kleinen Krankenkassen zeigte Knieps am Beispiel der BKK Diakonie auf, die 35.000 Mitglieder hat.
Für solche Kassen, deren Monatsausgabe bei etwa zehn Millionen Euro lägen und die nun ihr Vermögen auf 0,8 Monatsausgaben abschmelzen müssten, drohe allein mit einem Versicherten, der das Präparat Zolgensma benötige „akute Insolvenzgefahr.“ Für eine Behandlung mit Zolgensma addierten sich die Kosten auf bis zu 3,7 Millionen Euro.
Da der Risikopool aus dem Faire-Kassenwettbewerbsgesetz erst 2021 komme, müsse eine kleine Kasse diese Kosten nun alleine finanzieren – mit den entsprechenden Risiken. Daher plädierte Knieps dafür, dass wie im GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgesehen, es Ausnahmen beim Abschmelzen der Rücklagen für Kassen unter 50.000 Mitgliedern geben müsse.
Jens Martin Hoyer vom AOK Bundesverband betonte ebenfalls, dass ein höherer Bundeszuschuss kommen müsse. Die Auflösung der Rücklagen sei ein Eingriff in die Haushaltsautonomie der Kassen und eine Entmündigung der Selbstverwaltung, kritisierte die AOK.
Die AOK rechnete vor, dass ein Großteil der Ausgabensteigerungen nicht durch die Pandemie, sondern durch Gesetze verursacht sei. Insgesamt müsse das Gesetz die Schwelle für Beitragserhöhungen bei einer Monatsausgabe belassen. Auch der GKV-Spitzenverband unterstützte die Forderungen der Krankenkassenverbände, dass es eine höhere Beteiligung des Bundes an den gesundheitlichen Kosten der Pandemie geben müsse.
Verbandschefin Doris Pfeiffer warnte vor dem Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie. Sie wandte sich ebenso gegen Regelungen, die aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) stammen und derzeit nach Berechnungen von Krankenkassen 1,2 Milliarden Euro Honorarvolumen zu viel an die Vertragsärzte auszahlen. Hier müsse das neue Gesetz eine bessere Bereinigungsregelung finden.
Um den Pflegepersonalmangel zu verringern, sieht das Gesetz außerdem 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege vor. Die Reform sieht auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern vor. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßte die Aufstockung der Pflegehilfskräfte, forderte aber zugleich eine Finanzierung auch der Weiterbildungskosten. Das zusätzlich eingestellte Personal müsse zeitnah weitergebildet und die dafür notwendigen Aufwendungen über den Vergütungszuschlag geltend gemacht werden können.
Die Hebammen mahnten eine grundlegende Reform der Geburtshilfe an. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) erklärte, nötig sei eine Eins-zu-eins-Betreuung schwangerer Frauen. Die strukturellen Probleme würden weiter ignoriert. Nach Ansicht des Verbandes sind Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Hebammen unzureichend.
Das Gesetz wird nun erneut zwischen den Regierungsfraktionen beraten und möglicherweise werden Änderungen aus den Kritikpunkten noch einmal in das Verfahren aufgenommen, es soll noch dieses Jahr durch das Parlament beschlossen werden. Die Sitzung im Gesundheitsausschuss war erneut durch viele technische Pannen bei der virtuellen Befragung von Experten geprägt.
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