Politik

Suizidprävention wirksam verankern: Fachleute mahnen mehr Verbindlichkeit an

  • Dienstag, 8. September 2026
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Berlin – Angesichts von mehr als 10.000 Suiziden jährlich in Deutschland und einer noch sehr viel höheren Zahl von Suizidversuchen mahnen Stimmen aus Suizidprävention, Psychiatrie, Palliativversorgung und Selbsthilfe eine verbesserte und vor allem dauerhafte Verankerung suizidpräventiver Strukturen an.

Noch immer könnten viele suizidgefährdete Menschen in Deutschland nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden, wurde bei der zweitägigen Tagung „Suizidalität und Suizidprävention: Suizidprävention wirksam verankern“ bemängelt. Sie findet auch heute noch in Berlin statt und wird vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) und der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) veranstaltet.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wolle sich auch unter der neuen Führung von Carsten Linnemann (CDU) der Problematik annehmen, betonte Maria Maier-Seel, neue Leiterin der Abteilung III (Prävention) des BMG.

So unterstütze man unter anderem die Entwicklung eines E-Learning-Angebots zur Suizidprävention für verschiedene Berufsgruppen im Gesundheitswesen und wolle auch die wissenschaftliche Grundlage der Suizidprävention verbessern, sagte sie und verwies auf die Entwicklung und Erprobung eines vom BMG geförderten Registers zur Erfassung durchgeführter assistierter Suizide.

Besonders hob Maier-Seel die geplante gesetzliche Verankerung der Suizidprävention hervor. Das BMG arbeite an einem Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention und an der Einrichtung einer Bundesfachstelle Suizidprävention, sagte sie. Tatsächlich befindet sich ein dahingehender Referentenentwurf des Ministeriums im parlamentarischen Verfahren und könnte noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.

Referentenentwurf nachbessern

Die geplante gesetzliche Regelung begrüßte Reinhard Lindner vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm grundsätzlich als einen wichtigen Schritt. Zugleich zeigte er sich gestern jedoch skeptisch darüber, ob der vorliegende Entwurf den Anforderungen der Praxis ausreichend gerecht werde. Aus Sicht der Suizidprävention gebe es mehrere Punkte, die präzisiert, verbessert oder verändert werden sollten, betonte er und verwies auf die Stellungnahmen der Fachorganisationen zum Gesetzentwurf.

Suizidprävention brauche nicht nur medizinische Fachstrukturen, sondern auch eine belastbare gesellschaftliche Infrastruktur, erklärte Lindner. Diese erhalte im Entwurf jedoch zu wenig Beachtung. Wo Menschen frühzeitig Unterstützung erhielten, könnten Krisen früher aufgefangen werden, so der Psychiater von der Universität Kassel. Niedrigschwellige Angebote spielten dabei eine wichtige Rolle, deshalb müssten ehrenamtlich getragene Projekte und schnell erreichbare Hilfsangebote stärker finanziell unterstützt werden.

Die vor zwei Jahren verabschiedete Suizidpräventionsstrategie des Bundes und die Diskussion über ein Suizidpräventionsgesetz hätten allerdings Entwicklungen angestoßen, die die Suizidprävention in Deutschland nachhaltig verändern könnten, betonte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm. Entscheidend sei jetzt die Kooperation. Suizidprävention könne nur gelingen, „wenn die unterschiedlichen Akteure miteinander zusammenarbeiten, voneinander lernen und auch die jeweiligen Kompetenzen, die sie haben, zusammenbringen“, sagte sie.

Suizidprävention sei dabei keine Aufgabe einzelner Institutionen oder Berufsgruppen, bestätigte auch Uwe Sperling, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS). Es brauche Wissenschaft und Praxis, professionelle Hilfe und gesellschaftliches Engagement, Politik und Kommunen sowie Menschen mit eigener Erfahrung. Deutschland brauche ein Netzwerk, das Akteurinnen und Akteure zusammenbringe und Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sichtbarer mache.

Die entscheidende politische Frage ist für Sperling deshalb zunehmend, wie dieses vorhandene Engagement dauerhaft in Strukturen übersetzt werden kann. Suizidprävention dürfe nicht davon abhängen, ob gerade ein engagiertes Projekt existiere, eine Förderung verlängert werde oder einzelne besonders engagierte Menschen Lücken im System auffingen, sagte er gestern bei der Tagung in Berlin. „Wir brauchen Verlässlichkeit.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüße grundsätzlich die geplante gesetzliche Verankerung der Suizidprävention und die vorgesehene Bundesfachstelle, erklärte gestern Thomas Pollmächer von der DGPPN. Doch auch aus seiner Sicht müsse der Gesetzentwurf an mehreren Stellen nachgebessert werden. Insbesondere brauche es verbindliche Strukturen, klare Zuständigkeiten und eine angemessene und dauerhafte Finanzierung. Auch die vorgesehene Rolle eines Expertenbeirats müsse verbindlicher ausgestaltet werden.

Darüber hinaus forderte Pollmächer gestern eine stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen. Auch die Frage der (ärztlichen) Suizidassistenz müsse bei der weiteren gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden. Pollmächer verwies auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und forderte Regelungen, die sicherstellten, dass Menschen in Krisen oder bei psychischen Erkrankungen Unterstützung und Hilfe erhielten und nicht in Richtung eines Suizids gedrängt würden. Die gesetzlichen Regelungen sollten dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen und die Empfehlungen der beteiligten Fachgesellschaften berücksichtigen.

Herausforderung verschärft

Eindrücklich lenkte gestern Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), den Blick auf die Frage des assistierten Suizids. In den vergangenen Jahren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 hat sich aus ihrer Sicht die gesellschaftliche Herausforderung verschärft. Die Zahl der assistierten Suizide nehme stetig zu. Diese Entwicklung dürfe nicht unterschätzt werden. Sie plädierte deshalb dafür, sich der Frage der Suizidassistenz frühzeitig und offen zu stellen.

Bausewein verwies auf die inzwischen enge Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Nationalen Suizidpräventionsprogramm. Ausdruck dieser Kooperation sei unter anderem das vom BMG geförderte Projekt zur Entwicklung des bundesweiten „Registers für Assistierte Suizide“ (RegAS), dessen Online-Portal seit dem 1. September freigeschaltet ist. Ziel sei eine bessere Berichterstattung über eine nach ihrer Darstellung bislang unklare und wenig transparente Praxis.

Palliativmedizinische Betreuung sei für Menschen am Lebensende ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung und zugleich ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention, insbesondere zur Prävention des assistierten Suizids, sagte Bausewein.

Sie betonte, dass Äußerungen von Patientinnen und Patienten über einen möglichen Suizidwunsch ernst genommen werden müssten. Wenn Menschen jedoch erklärten, eine Chemotherapie nicht mehr fortsetzen oder nicht mehr auf eine Intensivstation gebracht werden zu wollen, bedeute dies nicht automatisch den Wunsch nach einer konkreten Suizidassistenz.

Zwar gebe es auch konkrete Anfragen nach Unterstützung bei einem assistierten Suizid in der Palliativmedizin, berichtete Bausewein. Sie seien jedoch seltener, als es die öffentliche Debatte vermuten lasse. Eine solche Anfrage sei zudem nicht zwangsläufig als unmittelbarer Handlungsauftrag an Ärztinnen und Ärzte zu verstehen, sondern vielmehr Ausdruck einer existenziellen Notlage.

Entscheidend sei deshalb die Frage, was hinter einem solchen Wunsch stehe und in welcher Situation sich der betroffene Mensch befinde, so die Palliativmedizinerin der LMU München. Dabei müsse auch geprüft werden, ob die Möglichkeiten der palliativen Versorgung tatsächlich ausgeschöpft seien. Palliativmedizin könne zwar nicht als pauschale Antwort auf alle Anfragen nach Suizidassistenz verstanden werden, so Bausewein. Sie könne aber dazu beitragen, Menschen in Krisen aufzufangen und ihnen Alternativen zu eröffnen.

Dabei gehe es nicht ausschließlich um die Behandlung körperlicher Symptome, so die Ärztin. Palliativmedizin umfasse ebenso psychosoziale und existenzielle Fragen. In der Palliativversorgung erlebten manche Betroffene erstmals, dass ihnen umfassend zugehört und ihre individuelle Situation berücksichtigt werde. Dies könne auch Angehörige erheblich entlasten.

Zugleich verwies Bausewein auf ein verbreitetes Missverständnis über Palliativmedizin. Diese werde häufig ausschließlich mit der unmittelbaren Sterbephase verbunden. Tatsächlich gehe es um Symptomkontrolle und Lebensqualität und darum, Patientinnen und Patienten frühzeitig zu begleiten. Viele Menschen hätten noch keine Vorstellung davon, welche Unterstützung die Palliativmedizin bieten könne.

Vor einem möglichen „Normalisierungseffekt“ angesichts der Möglichkeit eines assistierten Suizids warnte gestern der Berliner Palliativmediziner Winfried Hardinghaus, Mitglied des Deutschen Ethikrats. Er stellte die Debatte stärker in einen ethischen und gesellschaftlichen Zusammenhang.

Selbstbestimmung dürfe nicht als völlig isolierte Entscheidung des Einzelnen verstanden werden, betonte er. Menschen seien vielmehr immer auch auf Beziehungen und auf ihr soziales Umfeld angewiesen. Dies könne problematisch werden, wenn indirekter Druck aus dem familiären oder gesellschaftlichen Umfeld entstehe.

Auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene bestehe „die Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen leben könnten“, sagte er. Es sei wichtig, die Versorgung, Fürsorge und Unterstützung so auszubauen, dass möglichst wenige Menschen aufgrund vermeidbarer Notlagen einen Suizid als Ausweg betrachteten. 

ER

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