Politik

Test von Cell Broadcasting am Warntag 2022

  • Montag, 25. April 2022
Handystrahlung /bluedesign, stock.adobe.com
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Bonn – Am geplanten bundesweiten Warntag soll erstmals auch die Warnung der Bevölkerung über das sogenannte Cell-Broadcast­system getestet werden. Der genaue Termin für den Warntag, der wahrscheinlich im September stattfinden wird, stehe allerdings noch nicht fest, teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Bevölkerungs­schutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Anfrage mit.

Beim Cell Broadcasting erhalten alle Handynutzer, die sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle aufhalten, eine Mitteilung, die aussieht wie eine SMS. Anders als bei den Warn-Apps „Nina“ und „Katwarn“ werden damit auch Menschen erreicht, die kein Smart­phone verwenden.

Das BBK, dessen bisheriger Präsident Armin Schuster kommende Woche Innenminister in Sachsen werden soll, teilte mit, die Ertüch­tigung des Modularen Warnsystems und die Bereitstellung der Schnittstellen zu den Mobilfunknetzbetreibern werde bis zum 30. Juni fertiggestellt sein.

„Das Ziel aller Beteiligten ist es, das System so schnell wie möglich umzusetzen und somit vom Testbetrieb in den Wirkbetrieb überzu­gehen“, hieß es vom BBK.

Es wird erwartet, dass die Mobilnetzbetreiber bis zum Warntag eine Testversion für das Cell Broadcasting bereitstellen werden. Für den Normalbetrieb haben die Netzbetreiber und die Endgerätehersteller Zeit bis Februar 2023. In einer Technischen Richtlinie, die am 24. Februar von der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden war, sind unter anderem bestimmte Sicherheitsstandards festgelegt, damit Hacker keine falschen Warnmeldungen versenden können.

FDP-Innenpolitikerin Sandra Bubendorfer-Licht hatte dem Nachrich­ten­portal „The Pioneer“ diese Woche mit Blick auf Cell Broadcasting gesagt: „Wir haben es versäumt, verschlampt, verschleppt.“

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu, der deutsche Warnmix per App, Radio, Fernsehen, Stadtinformationstafeln und Internet erfülle bereits die Anforderungen des EU-Kodexes für elek­tronische Kommunikation. Cell Broadcasting sei hier eine sinnvolle Ergänzung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Cell Broadcasting hatte die Bundesregierung nach der Flutkatastrophe im vergangenen Juli geschaffen. Damals war kritisiert worden, dass viele Bürger in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht rechtzeitig und eindringlich genug vor den drohenden Überschwemmungen gewarnt worden seien.

Beim ersten bundesweiten Warntag am 10. September 2020 war einiges schief gelaufen. Unter anderem kam die Meldung der Warn-Apps „Nina“ und „Katwarn“ erst mit einer guten halben Stunde Verspätung auf den Smartphones an. Wäre es ein Ernstfall gewesen, hätten viele Bürger nichts mitbekommen. Das Bundesinnen­ministerium hatte den Probealarm deshalb damals als „fehl­geschlagen“ bezeichnet.

dpa

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