Thüringen will Auffrischimpfungen nach fünf Monaten

Erfurt – In Thüringen sollen Auffrischungsimpfungen künftig bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung angeboten werden. Der Freistaat wolle sich dabei an Israel orientieren, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) heute nach einer Sitzung des Landeskabinetts in Erfurt.
Bereits vor der Gesundheitsministerkonferenz sei in Thüringen die Entscheidung für die Boosterimpfungen getroffen worden, betonte sie. Werner will zudem in der kommenden Woche einen Vorschlag für eine 2G-Regelung im Freistaat vorlegen.
„Da gibt es verschiedene Varianten, ich bin eher für eine strenge“, sagte die Ministerin. In welcher Form die Regelung umgesetzt werden solle, werde in der kommenden Woche im Kabinett vereinbart.
In der neuen Verordnung soll außerdem verankert werden, dass ungeimpfte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen täglich auf das Coronavirus getestet werden müssen. Geimpftes Personal müsse weiterhin zweimal pro Wochen getestet werden. Für Menschen mit Auffrischungsimpfung soll die Testpflicht entfallen.
Die neue Verordnung auf Grundlage des bisherigen Erlasses soll am 23. November in Kraft treten. Zwei Tage später läuft die epidemische Lage von nationaler Tragweite aus. In der kommenden Woche soll im Bundestag ein Gesetzentwurf beraten werden, der Coronamaßnahmen auch danach ermöglichen soll.
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