Transformationsfonds: Bundesländer fordern weitreichende Änderungen

Berlin – Die Bundesländer fordern Änderungen am Transformationsfonds für die Krankenhausreform. Insbesondere pochen sie auf eine weitere Auslegung, welche Vorhaben gefördert werden dürfen. Zudem sprechen sie sich unter anderem auch dafür aus, Umstrukturierungen für Folgen des Klimawandels über den Fonds zu finanzieren.
Zur Erinnerung: Der Transformationsfonds soll Kliniken bei Umstrukturierungen und Kooperationen im Sinne der Krankenhausreform finanziell unterstützen. Voraussichtlich am 21. März soll der Bundesrat über die entsprechenden Regelungen, was konkret gefördert werden darf, in der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung, KHTFV) abstimmen.
Über die gewünschten Änderungen des Verordnungsentwurfs haben die Bundesländer in der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat abgestimmt. Der Beschluss liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Grundsätzlich fordern alle Länder (bis auf drei Enthaltungen von Brandenburg, Bremen und Hamburg), dass künftig auch Vorhaben mit dem Fonds gefördert werden sollen, die überwiegend bestehende Strukturen enthalten sollen. Das schließt der Verordnungsentwurf bislang explizit aus, da die Krankenhausreform vor allem Umstrukturierungen und Konzentrationsprozesse von Standorten anstrebt.
„Die Begrenzung der Förderfähigkeit auf Vorhaben, die nicht überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen sollen, produziert kaum lösbare Abgrenzungsprobleme zu der bestehenden Planung, die auf den existierenden Strukturen basiert“, erklären die Länder. Zudem würde dies doppelte Planungen (Neubau und Sanierung) benötigen, um die entsprechenden Kostenanteile zu bestimmen. Dies würde zu mehr Bürokratie führen und sei problematisch, denn „die allermeisten Vorhaben werden eben nicht auf der grünen Wiese entstehen, sondern auf bestehende Strukturen aufbauen, die durch Umbau, Neubau oder Zusammenschluss verbessert werden sollen“, argumentieren die Länder.
Zudem sprechen sich die Länder mehrheitlich dafür aus, dass Fördervorhaben Aspekte der Nachhaltigkeit, etwa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, berücksichtigen sollen. Einen entsprechenden Zusatz fordern alle Länder, bis auf Bayern, Saarland und Sachsen, die gestern gegen diesen Passus gestimmt haben.
Förderungen auch für Psychiatrien und bestehende Klinikverbünde
Weiter kritisieren die Länder, dass die Förderungen des Transformationsfonds nur für die akutstationären somatischen Kliniken vorgesehen sind. Sie setzen sich für eine Einbeziehung von psychiatrischen Kliniken ein, auch wenn diese zunächst nicht anhand von Leistungsgruppen beplant werden sollen. Gegen diesen Vorschlag stimmten Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Bayern enthielt sich.
Außerdem möchten zehn Länder eine reine Verschiebung und Umverteilung von Leistungsgruppen zwischen Kliniken möglich machen, ohne dass damit ein Konzentrationsprozess, also ein Abbau von Standorten je Leistungsgruppe erfolgt. Dies könne etwa aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtig sein, heißt es in dem Beschluss. Gegen diesen Vorschlag stimmten Hamburg, Hessen und Thüringen. Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein enthielten sich.
Die Bundesländer sorgen sich in einem weiteren Antrag, dass bereits bestehende Krankenhausverbünde gegenüber neuen benachteiligt werden könnten und fordern eine explizite Förderung auch für bereits existierende Verbünde. Weiter fordern die Länder eine Klarstellung, dass ein Krankenhausverbund bereits besteht, wenn mindestens zwei Krankenhäuser zusammenarbeiten. Diesem Antrag widersprach nur Sachsen.
Länder weisen Verantwortung für EU-Beihilferechtsfragen von sich
Weiter möchten die Länder entsprechende Passagen im Verordnungsentwurf streichen, der sie in die Verantwortung setzt, die Förderungen von Vorhaben insbesondere nach dem europäischen Wettbewerbsrecht und dem Beihilferecht der Europäischen Union (EU) hin zu überprüfen. Die Länder sehen dies als überflüssig an, da sich die Frage der Europarechtskonformität im Rahmen der bundesrechtlichen Regelung und nicht erst im Zuge der Anwendung auf der Ebene der Länder stelle, heißt es in der Begründung.
Zudem sorgen sich die Länder offenbar vor dem Hintergrund des laufenden Beihilfebeschwerdeverfahrens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der Europäischen Kommission, dass allein die Länder die entsprechende Verantwortung für diesbezügliche Prüfungen übernehmen sollen. Bremen stimmte gegen diesen Vorstoß, Bayern, Berlin, Brandenburg und Hessen enthielten sich.
Zur Erklärung: Die mit der Krankenhausreform geplanten sektorenübergreifenden Einrichtungen sollen als eine Art kleine Krankenhausstandorte auch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen dürfen, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Für die Einrichtung von sektorenübergreifenden Einrichtungen ist jedoch eine finanzielle Förderung nach der Transformationsfondsverordnung vorgesehen. Arztpraxen aus dem niedergelassenen Bereich würden diese nicht erhalten, bemängelte die KBV. Der Verband forderte zuletzt die Länder auf, die Transformationsfondsverordnung aus diesem Grund ganz zu stoppen.
Ein weiterer Antrag wurde angenommen, der den Bund auffordert, 40 Prozent des Transformationsfonds aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen. Die Länder und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollten jeweils 30 Prozent tragen. Gegen diesen Antrag stimmten Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Sachsen-Anhalt enthielt sich.
Vor dem Hintergrund des angekündigten Sondervermögens von 500 Milliarden Euro, das die mögliche neue Bundesregierung von Union und SPD aufnehmen will, könnte zudem noch eine Änderung der Finanzierung des Transformationsfonds erfolgen.
Weiter setzen einige Länder in verschiedenen Anträgen auf eine stärkere Unterstützung und Förderungsmöglichkeit von Krankenhäusern, die die Bevölkerung im ländlichen Raum versorgen.
Nicht mehrheitlich angenommen wurde hingegen unter anderem ein Vorschlag, dass die Förderungen auch ambulanten Strukturen zugutekommen sollten. Hierfür hatten sich Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ausgesprochen.
Acht Länder wünschen sich darüber hinaus, dass künftig auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizintechnik sowie weitere technische Geräte aber auch Verwaltungskosten und Kosten für erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen über den Transformationsfonds finanziert werden können. Dagegen stimmten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein. Enthielten haben sich in dieser Frage Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.
Ebenfalls keine Mehrheit enthielt ein Antrag, der Vorhaben, die bereits ab dem 1. Januar 2025 begonnen haben oder noch beginnen werden, förderfähig sein sollen. Dafür stimmten Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
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