Politik

Sondervermögen: Kommen die Milliarden auch bei den Krankenhäusern an?

  • Mittwoch, 5. März 2025
/spotmatikphoto, stock.adobe.com
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Berlin – Das geplante Sondervermögen für die Infrastruktur ist im Gesundheitswesen sehr positiv aufgenommen worden. In der Formulierung der Einigung von CDU/CSU und SPD heißt es, dass das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro „für Investitionen in die Infrastruktur dienen“ soll. „Dies umfasst insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung.“ Das Sondervermögen soll in Sitzungen des Bundestages am 13. und 17. März beschlossen werden – noch mit den Mehrheitsverhältnissen von vor der Bundestagswahl am 23. Februar.

Die Einigung von gestern könnte – so die vorsichtige Lesart – bedeuten, dass die geplanten 25 Milliarden des Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform, die bisher aus Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten entnommen werden sollten, möglicherweise nun vom Bund finanziert werden. Dagegen wollen die Krankenkassen klagen. Aus der SPD heißt es, dies sei immer die Verhandlungsposition der Partei in der Ampel-Koalition gewesen, aber mit der FDP im Finanzministerium sei diese Möglichkeit nicht durchsetzbar gewesen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Union, Tino Sorge (CDU), schrieb in Sozialen Medien nach der Einigung von einem „serösen Fundament“, auf das man die Finanzierung der Reform nun setzte. Auch Gesundheitspolitiker Christos Pantazis (SPD) erklärte, er erwarte, dass der „Krankenhaustransformationsfonds auch aus den Bundesmitteln finanziert wird“.

Ob es mit den Geldern nun auch eine Brückenfinanzierung für die Krankenhäuser gibt, bis die Reform im Jahr 2027 greift, ist heute aber unklar. Bundesregierung und Parlamentarier verweisen hier auf Nachfrage auf die genaue Gesetzesformulierung in den kommenden Tagen sowie die weiteren Verhandlungen in den Sondierungs- und später möglichen Koalitionsgesprächen. Eine Brückenfinanzierung bis zum Start der Reform hatte die Union in der Diskussion rund um die Krankenhausreform immer wieder gefordert. Pantazis geht davon aus, dass das nun vorgestellte Infrastrukturprogramm „weit über den Investitionsfonds der Krankenhausreform hinausgehen könnte“.

Wie sieht das Gesamtpaket aus?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnet das vorgestellte Sondervermögen als „ein Durchbruch für unser Land.“ Die Krankenhäuser bräuchten die Unterstützung, „um den jetzt notwendigen Transformationsprozess zu bewältigen“, so Lauterbach weiter. Seine Krankenhausreform hätte hier die Weichen für ein „modernes Krankenhausnetz“ gestellt. In einem ersten Statement nach der Einigung formulierte aber auch er im Konjunktiv: „Dafür auch die Mittel aus dem Sondervermögen einzusetzen, würde Patienten eine bessere Versorgung garantieren und die Krankenversicherten entlasten.“

Aus Kreisen der Länder kommt Unterstützung für die Pläne des Bundes: „Die Sondierungsteams haben ein kraftvolles und verantwortungsvolles Gesamtpaket auf den Tisch gelegt, das ich in vollem Umfang begrüße und unterstütze“, so Andreas Philippi (SPD) Gesundheitsminister in Niedersachsen. Wie genau sich die Gelder nun im Krankenhausbereich aufteilen könnten, da scheint er auch noch unsicher: So müsse ein Teil des Sondervermögens in die Krankenhäuser fließen.

„Die Umsetzung der Krankenhausreform wird nur gelingen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Dazu gehört weiterhin, dass die Betriebskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden müssen. Bundesweit geht es dabei um zirka drei Milliarden Euro, die der Bund noch leisten muss. Das Sondervermögen bietet die Chance, diese Lücke endlich zu schließen“, so Philippi weiter. Ob auch Gelder in den Transformationsfonds fließen können, da scheint nach seinen Aussagen noch kein Beschluss gefasst: „Welche Folgen das Sondervermögen auf die Ausgestaltung des Transformationsfonds haben wird und ob überhaupt, bleibt abzuwarten“, so Philippi.

Auch die Brandenburger Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) begrüßte die Einigung, dass Krankenhäuser Teil des Sondervermögens werden. „Der Bund muss für die Krankenhäuser eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen, der Bund muss sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligt und dafür einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, und der Bund muss endlich für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Kliniken sorgen“, so Müller. Brandenburg hatte entsprechende Anträge auch im Bundesrat eingebracht.

Die Haushalts- und Gesundheitsexpertin der Grünen, Paula Piechotta, warnte allerdings vor dem Sondervermögen und fordert eine klare und spezifische Ausgestaltung: „Die Verhandler bei Union und SPD bedienen hier Interessen ihrer Länderchefs, aber wenn es an die konkrete Ausgestaltung geht, darf es keinesfalls zum nächsten milliardenschweren Fehlgriff nach den Coronajahren werden“, sagte Piechotta auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.

„Aus den Fehlern der Corona-Zeit müssen wir dringend lernen: Bundesmittel wurden damals ohne klare Kontrollmechanismen und ohne die notwendige Mitfinanzierung der Länder bereitgestellt“, erklärte sie weiter. Es müsse nun nachhaltige Strukturveränderungen geben oder Transparenz darüber geschaffen werden. Als weiteres Beispiel, in dem Gelder ohne transparente Verbesserungen geflossen sind, nennt sie den Öffentlichen Gesundheitsdienst. So dürften Mittel nicht in Länderhaushalte fließen und die Bundesländer dürften sich nicht aus der Verantwortung der Finanzierung von Investitionen in Krankenhäuser nehmen.

Krankenhäuser uneins, welche Investitionen finanziert werden sollen

Akteure aus dem Gesundheitswesen äußerten sich in ersten Reaktionen unterschiedlich. So erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass es wichtig sei, notwendige Investitionen nun zu ermöglichen und darin auch Krankenhäuser mit einzubeziehen. Die geplante Regelung „eröffnet jetzt die Möglichkeit, die Gelder des Transformationsfonds für die Krankenhausreform vollständig über Steuern zu finanzieren und nicht wie von Minister Lauterbach geplant, einseitig gesetzlich Versicherte zu belasten“, erklärte Gerald Gaß, Vorsitzender der DKG.

„Dadurch entsteht bei den Kassenfinanzen der erforderliche Spielraum, den dringend notwendigen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser zu finanzieren und die sich seit 2022 immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kliniken wieder zu schließen“, so Gaß weiter. Je nach Ausgestaltung der Investitionsmöglichkeiten verlangt Gaß auch die Möglichkeit, die Krankenhäuser nun klimafreundlich sanieren zu können. „Für Investitionen in Wärmedämmung, effiziente Heizungsanlagen und vieles mehr benötigen wir über die kommenden Jahre rund 30 Milliarden Euro“, erklärte er.

Der Verband der Universitätsklinika sowie die BG-Kliniken und die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser verlangt hingegen, dass die Gelder „gezielt auf die entscheidenden Einrichtungen im Kriegs- und Krisenfall konzentriert werden“ sollten. „Gerade kommunale Großkrankenhäuser, Universitätsklinika und die BG Kliniken halten kritische Infrastrukturen vor. Sie befinden sich in Trägerschaft von Kommunen, Bundesländern und der Sozialversicherung. Das Sondervermögen für Bund, Länder und Kommunen muss daher auch diesen – in erster Linie öffentlich getragenen Einrichtungen zugutekommen“, fordern die drei Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

„Die Mittel aus dem Sondervermögen müssen vorrangig für die Modernisierung, den Kapazitätsausbau, den Ausbau von Notfall- und Intensivkapazitäten, insbesondere für die Förderung von hochspezialisierten Traumazentren, verwendet werden. Damit wird sichergestellt, dass die medizinische Infrastruktur Deutschlands auch unter extremen Bedingungen stabil bleibt“, sagt Reinhard Nieper, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG Kliniken.


Krankenkassen fordern zügig Klarheit über Finanzierung

Die Krankenkassen bewerteten es als positiv, dass die Investitionen in Krankenhäusern in dem Dokument erwähnt wurden. „Wir erwarten nun, dass die 25 Milliarden Euro schwere verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus Beitragsgelder gestrichen wird und es stattdessen zu einer sachgerechten Finanzierung aus Steuermitteln kommt“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes in einer ersten Reaktion. „Der Umbau der Krankenhaus-Infrastruktur ist und bleibt eine Staatsaufgabe. Damit würden jährliche Mehrausgaben der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ab kommendem Jahr entfallen. Das wäre ein erster Schritt hin zu stabileren GKV Finanzen“, so Stoff-Ahnis weiter.

Ob die nun angekündigten Gelder in den Transformationsfonds fließen, da ist man sich beim AOK Bundesverband nicht sicher: „Allerdings ist noch unklar, ob die zusätzlichen Bundesmittel direkt in den Transformationsfonds fließen. Wir fordern das ausdrücklich“, so Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes. „Die hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV wäre verfassungswidrig, denn die dringend notwendigen Investitionen in die Krankenhausstrukturen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollten daher aus Steuermitteln bezahlt werden.“

Die genaue Ausgestaltung des Sondervermögens bleibt in den ersten Stunden nach dem Beschluss zunächst unklar, der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert hier klare Kriterien: „Bevor jedoch entsprechende Gelder aus dem Sondervermögen fließen, muss geklärt sein, welche Krankenhäuser auch in Zukunft – im Rahmen der Krankenhausreform - einen Versorgungsauftrag bekommen sollen. Hier müssen Qualität und Bedarfsnotwendigkeit die entscheidenden Kriterien sein“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Auch aus ihrer Sicht muss der Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen finanziert werden.

Dieser Meinung ist auch der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK). „Die Finanzierung der Krankenhausstrukturreform und die Modernisierung der Krankenhauslandschaft ist keine Gefälligkeitsleistung oder Kür der GKV sondern Staatsaufgabe. Eine Belastung der Beitragszahlenden über den Transformationsfonds ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, betonte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes. „Mit dem Sondervermögen wird eine rote Linie gezogen, dass Beitragsgelder zur Finanzierung tabu sind. Jetzt stehen die Mittel bereit, die dafür nötig sind. Nun muss auch die Finanzierungsfrage neu geordnet werden – ohne weitere Zugriffsmöglichkeiten auf die Gelder der Versicherten.“

Stoff-Ahnis und Elsner forderten aber auch weitere Finanzierungszusagen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). So müssten aus Steuermitteln die versicherungsfremden Leistungen kompensiert werden sowie die Kostendeckung für Menschen mit Bürgergeld. Dies seien etwa 23 Milliarden Euro, die künftig nicht mehr aus GKV-Mitteln, sondern vom Steuerzahler finanziert werden sollten, so Elsner vom vdek. Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband fordert allgemein eine „Bremse beim fortwährenden Ausgabenanstieg.“ Im Rahmen dieses „Ausgabenmoratoriums“ dürfe es keine „Preis- oder Honorarerhöhungen mehr, die über die laufenden Einnahmen hinausgehen“, geben, so die Forderung.

Vertragsärzte: „Praxiszukunftsgesetz muss kommen“

Die möglichen Mittel aus dem geplanten Sondervermögen werden auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens begrüßt. Aber: Überall wird ein Investitionsstau gesehen. „Zur unverzichtbaren Infrastruktur unseres Landes zählen auch die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die mit rund 600 Millionen Fällen den mit Abstand größten Anteil der Patientenbehandlungen stemmen“, heißt es von den drei Vorständen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Mitteilung.

Das Sondervermögen müsse mit einem „Praxiszukunftsgesetz“ flankiert werden. Auch die schon vorhandenen Strukturen der Rufnummer 116117, die die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren, sei eine „gesamtgesellschaftliche infrastrukturelle Aufgabe“, die auch vom Sondervermögen finanziert werden könne, so die KBV. „Die Praxen leiden seit Jahrzehnten unter einem erheblichen Investitionsstau, weil die Krankenkassen nicht bereit sind, die notwendigen Finanzmittel in voller Höhe bereit zu stellen“, so Gassen, Hofmeister und Steiner. „Das vom GKV-Spitzenverband geforderte Ausgabenmoratorium würde bedeuten, Feuer mit Benzin zu löschen. Wir brauchen jetzt Investitionen oder die Struktur der Praxen wird nach drei vertanen Jahren in der Gesundheitspolitik nicht mehr zu retten sein.“ Im Wahlkampf hatte besonders Stephan Pilsinger (CSU) ein solches Praxiszukunftgesetz in Ausicht gestellt.

Auch der Arzneimittelverband Pro Generika sieht sich als möglicher Adressat für Gelder aus dem Sondervermögen: Auch hier müssten Gelder zur Stabilisierung der Generika-Versorgung eingesetzt werden. „Engpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln zeigen massive Versorgungslücken. Auch die Abhängigkeit von China bei Antibiotika, Blutdrucksenkern oder Schmerzmitteln sollte uns alarmieren. Mehr Unabhängigkeit von China bedeutet: mehr Sicherheit für Europa“, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert einen „Zukunftsbooster Pflege“ und entsprechende Mittel. „Das Pflegesystem braucht besonders dringend ein Update: Pflegende Angehörige sind am Limit, Einrichtungen fehlen Mittel für Sanierung, Klimaanpassung und Digitalisierung. Und Pflegebedürftige, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, landen auf Wartelisten statt in der Versorgung“, sagte Präsident Thomas Greiner. So müsse die zukünftige Bundesregierung und die Länder mit einer Kombination aus ordnungsrechtlichen Reformen und einer Investitionsgarantie Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen dauerhaft um mehrere hundert Euro entlasten.

bee

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