Transformationsfonds: Union und SPD wollen Bundesfinanzierung ermöglichen

Berlin – In den Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD offenbar auf eine Änderung der Finanzierung des Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform geeinigt. Wie das Deutsche Ärzteblatt aus Verhandlungskreisen erfuhr, soll der Bund künftig die Hälfte des Transformationsfonds aus Mitteln des kürzlich beschlossenen Sondervermögens übernehmen. Damit könnte die Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinfällig sein.
Der Transformationsfonds soll Krankenhäuser bei Umstrukturierungen und Konzentrationsprozesse im Zuge der Krankenhausreform unterstützen.
Bislang ist im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und in der kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Rechtsverordnung geregelt, dass die Hälfte des 50 Milliarden schweren Fonds von Bundesseite aus durch Mittel des Gesundheitsfonds – also aus Beiträgen von gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern – gespeist werden soll. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen.
Der Fonds ist auf zehn Jahre (2026 bis 2035) angelegt, das bedeutet aus dem Gesundheitsfonds sollten jährlich 2,5 Milliarden Euro für die Umstrukturierung von Kliniken entnommen werden. Das hatte für deutliche Kritik gesorgt, Krankenkassenverbände drohen mit Klagen.
Nun wollen Union und SPD Verhandlungskreisen zufolge die 2,5 Milliarden Euro jährlich aus dem Sondervermögen entnehmen. Damit würde der Gesundheitsfonds, also die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von dieser Belastung entlastet. Und die Klagen der Krankenkassen könnten hinfällig sein.
Über eine solche Finanzierung wurde in den vergangenen Tagen im Gesundheitswesen bereits viel spekuliert. Entsprechende Gesetzesänderungen zur Änderung der Finanzierung muss der neue Bundestag aber erst auf den Weg bringen.
Verlängerung der Übergangsfristen bei der Krankenhausreform vorgesehen
Weiter soll es den Verhandlungskreisen zufolge bei der Krankenhausreform bleiben, die Ende 2024 beschlossen worden ist. Allerdings haben sich die Verhandler darauf verständigt, die Übergangszeit bis die Vorhaltefinanzierung scharfgeschaltet wird, um ein Jahr zu verlängern. Ab 2027 sollen die Länder demnach wie gehabt ihre Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen starten.
Erst ab 2028/2029 soll die Vorhaltevergütung Schritt für Schritt eingeführt werden. Noch nicht geklärt sei, mit wie viel Prozent Vorhaltevergütung ab 2028 gestartet werden soll, hieß es.
An der Ausgestaltung der Vorhaltevergütung soll vorerst nichts geändert werden. Hier gab es deutliche Kritik an der geplanten Verknüpfung der Vorhaltepauschalen mit den bereits erbrachten stationären Fallzahlen. Alternativ können die Länder den Kliniken künftig je Leistungsgruppe Planfallzahlen zuweisen.
Vereinbart worden sei in der Arbeitsgruppe Gesundheit zudem, dass in den kommenden drei Jahren keine zusätzlichen Leistungsgruppen eingeführt werden sollen. Das KHVVG sieht 65 Leistungsgruppen vor, vier davon wurden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) allerdings nicht mit Fallzahlen beplant und können daher von den Ländern nicht zugewiesen werden.
Damit wird die Krankenhausreform bundesweit ab 2027 mit 61 Leistungsgruppen starten. Es handelt sich dabei um 60 Leistungsgruppen, die in Nordrhein-Westfalen bereits Teil des neuen Krankenhausplans sind, plus die neue Leistungsgruppe Spezielle Traumatologie.
Die Leitung der Arbeitsgruppe Gesundheit übernahmen der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und die Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag in Sachsen-Anhalt, Katja Pähle.
Insgesamt 16 Politikerinnen und Politiker diskutierten die drängenden Probleme im Gesundheitsbereich und wie die schwarz-rote Koalition diese in den kommenden Jahren angehen will. Die Gruppe hat zudem weitere Vereinbarungen beraten, darunter mögliche zusätzliche Finanzspritzen für die Krankenhäuser.
Bis gestern Abend um 17 Uhr hatten die Arbeitsgruppen Zeit, ihre Themen zu verhandeln und auf ein Ergebnispapier zu bringen. Nun sollen strittige Punkte auf Chefetage in der übergeordneten Hauptverhandlungsgruppe beraten werden.
Einige Teilnehmende der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hatten dabei betont, dass es nun darum gehe, ungeeinte Themen gründlich zu diskutieren und Vereinbarungen zu finden. Wenn es dafür noch bis nach Ostern dauere, wie es Friedrich Merz (CDU) ursprünglich angekündigt hatte, sei dies zweitrangig.
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