Ultraschall als „Babyfernsehen“ wird ab 2021 verboten

Essen – Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten. Darauf hat heute der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hingewiesen.
Das ab Jahresbeginn geltende Verbot umfasse Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren – landläufig bekannt als „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“. Die neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen. Viele Praxen böten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an, so der MDS.
Der MDS verweist auf eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2016 zeigt, wonach vier von fünf Frauen dieses IGeL-Angebot annehmen, wenn es ihnen angeboten wird.
Im Gesetzestext heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem Fötus um eine schutzbefohlene Person handele, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selber keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht.
Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird.
Der IGeL-Monitor des MDS hatte „ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ im Jahr 2016 mit „unklar“ bewertet. Nach damaliger Studienlage hielten sich Nutzen und Schaden in etwa die Waage.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hatte im Zusammenhang mit der neuen Strahlenschutzverordnung bekräftigt, dass die Sonografie zu diagnostischen Zwecken deutlich von dem sogenannten „Baby-Watching“ abzugrenzen sei, das sich auf dem freien Gesundheitsmarkt verbreitet habe.
Da die Methode – der 3D-Ultraschall – jedoch die gleiche sei, seien Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft generell in die Kritik geraten. Die DEGUM wies diese vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen würden.
„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, betonte Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM.
Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potentielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge sei der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich.
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