Politik

Unabhängige Patientenberatung wird als Stiftung aufgesetzt

  • Donnerstag, 20. Oktober 2022
/styleuneed, stock.adobe.com
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Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bekommt eine neue Organisationsform. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, soll die UPD künftig nicht mehr von einer gemeinnützigen GmbH geführt wer­den, sondern im Rahmen einer Stiftung bürgerlichen Rechts arbeiten. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzesentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt () vorliegt.

Demnach soll ab dem 1. Januar 2024 die Stiftung eingesetzt werden, die vom GKV-Spitzenverband eingerich­tet wird. Finanziert wird die UPD wie auch bislang von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den privaten Krankenversicherern (PKV).

Während die GKV jährlich mit 14 Millionen Euro die Stiftung unterstützt, soll die PKV mit etwas mehr als einer Million Euro daran beteiligt werden. Dies sind 350.000 Euro mehr als bislang. Somit stehen der Stiftung jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der Stiftung soll die Arbeit der UPD staatsfern, unabhängig sowie verstetigt und kontinuierlich weiterge­führt werden. Auf das bisherige Ausschreibungsmodell und ein Vergabeverfahren für jeweils sieben Jahre an unterschiedliche Anbieter ist damit ebenfalls Schluss.

Die Stiftung soll den Namen „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“ erhalten – mit Sitz in Berlin. Der Stiftungszweck wird mit „bundesweites und zentral organisiertes digitales und telefonisches In­formations- und Beratungsangebot“ definiert. Es sollen regionale Informationsangebote vorgehalten werden, die die Patientinnen und Patienten niederschwellig, bürgernah und barrierefrei erreichen können, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Organisiert wird die Stiftung über einen Vorstand, einen Stiftungsrat und einen wissenschaftlichen Beirat. Die Stiftung wird vom GKV-Spitzenverband „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit“ die Stiftungssatzung erlassen.

Laut Gesetzesbegründung geht das Ministerium davon aus, dass die Stiftung trotzdem unabhängig von den Krankenkassen arbeiten kann. „Im Sinne der geforderten Unabhängigkeit der UPD von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen Dritter soll eine Einflussnahme auf die Stiftungsarbeit durch den GKV-Spitzenverband als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden“, heißt es dort.

Der geschäftsführende Vorstand soll aus zwei Mitgliedern bestehen, Vorschlagsrecht soll bei den Patienten­organisationen liegen, der Stiftungsrat bestätigt diese dann. Amtszeit des Vorstandes soll fünf Jahre betragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang für die UPD arbeiten, sollen die Möglichkeit bekommen, auch in die neue Form übernommen zu werden. Dies soll auch einem drohenden Wissensverlust vorbeugen.

Vorgesehen sind elf Mitglieder im Stiftungsrat: Der oder die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, vier ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen, zwei Mitglieder des Bun­destages, je ein Vertreter der Ministerien für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie je ein Vertreter von GKV-Spitzenverband und von der PKV.

Stimmrecht sollen die Vertreter von GKV und PKV nur bei Fragen der Haushalts­auf­stellung und der Rech­nungskontrolle haben. Die Amtszeit beträgt auch fünf Jahre.

Dem wissenschaftlichen Beirat sollen sechs unabhängige Sachverständige angehören, sie sollen ehrenamt­lich für fünf Jahre mitarbeiten. „Der wissenschaftliche Beirat berät den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat bei grundsätzlichen Fragen im Rahmen der Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben.“

Die derzeitige UPD-Spitze bewertet den Entwurf als „Enttäuschung“, wie UPD-Geschäftsführer Thorben Krum­wiede dem Deutschen Ärzteblatt sagte. Es seien weder eine Kontinuität des Beratungsangebots, noch der Er­halt von Arbeitsplätzen oder die Übernahme von UPD-Mitarbeitern sichergestellt. Auch der Erhalt der „in lang­jähriger Arbeit aufgebauten qualitätsgesicherten Beratungsstrukturen“ sei nicht gesichert.

„Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf werden aufgebaute Prozesse und Strukturen voraussichtlich zerschlagen“, erklärte Krumwiede. Für den vorgesehen Abbau und den erneuten Aufbau der Strukturen würden unnötigerweise kostbare Zeit und erhebliche Beitragsgelder der Versicherten verbrannt.

bee/may

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