Politik

Union und SPD wollen Sondervermögen schaffen und auch für Krankenhäuser nutzen

  • Mittwoch, 5. März 2025
/Zerbor, stock.adobe.com
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Berlin – Union und SPD wollen ein Sondervermögen für umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur, darunter auch in die Krankenhauslandschaft, schaffen. Darauf einigten sich CDU, CSU und SPD im Rahmen der laufenden Sondierungsverhandlungen – das dafür notwendige Maßnahmenpaket soll noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages umgesetzt werden. Eine erste Lesung des geplanten Gesetzes soll schon am 13. März stattfinden, der Beschluss des Parlaments soll dann am 17. März erfolgen. Für die Woche ab dem 24. März ist die konstituierende Sitzung des 21. Bundestages geplant – dann mit neuen Mehrheitsverhältnissen.

Für Investitionen in die Infrastruktur, also Straßen, Schiene, Brücken und anderes, sollen Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro aufgenommen werden, die dann in ein Sondervermögen fließen. Daraus sollen dann Investitionen in „insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung“ getätigt werden, heißt es im Ergebnispapier, das gestern Abend verschickt wurde und dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Das Geld soll schnell zur Verfügung stehen und über zehn Jahre abfließen. Damit die Mittel an der Schuldenbremse vorbeilaufen können, soll das Sondervermögen im Grundgesetz verankert und dort von der Schuldenregel ausgenommen werden. 100 Milliarden Euro sollen den Ländern und Kommunen für die genannten Bereiche zur Verfügung stehen.

Jüngst hatte bereits der gesundheitspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Tino Sorge, davon gesprochen, finanzielle Mittel eines möglichen Sondervermögens auch für den Gesundheitsbereich nutzen zu wollen. Sollte die künftige Bundesregierung den Weg der Einrichtung von Sondervermögen gehen, müsse dabei auch der akute Handlungsbedarf im Gesundheitswesen berücksichtigt werden.

CSU-Chef Markus Söder sprach von einem Wirtschafts- und Infrastrukturpaket, das in der Größe einmalig sei in Deutschland. Es gehe auch um die Stärkung der Energieversorgung, um Bau, Kinderbetreuung, digitale Schulen und Krankenhäuser.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach der Einigung von einem „Durchbruch“. Auch im Krankenhaussektor sei seit mehr als zehn Jahren an den Investitionen gespart worden.

„Die Krankenhäuser brauchen unsere Unterstützung, um den jetzt notwendigen Transformationsprozess zu bewältigen. Die Weichen dafür sind durch die Krankenhausreform so gestellt, dass die Milliardenhilfen auch zielgerichtet eingesetzt werden. Statt teure und ineffiziente Strukturen künstlich am Leben zu halten, investieren wir in ein modernes Krankenhausnetz. Dafür auch die Mittel aus dem Sondervermögen einzusetzen, würde Patienten eine bessere Versorgung garantieren und die Krankenversicherten entlasten“, so Lauterbach.

Die Einigung von Union und SPD sieht auch vor, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, mehr Schulden zu machen. Ihre Schuldenbremse, die bisher besonders streng ist, soll an die etwas flexiblere Bundesregelung angepasst werden.

Zudem soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse des Bundes so angepasst werden, dass Verteidigungsausgaben ausgenommen sind, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Nach oben soll das nicht gedeckelt werden, ermöglicht also theoretisch unbegrenzte Kredite.

Union und SPD können die gesetzlichen Regelungen nicht allein beschließen, denn für Grundgesetzänderungen wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Im alten Bundestag ginge das zusammen mit Grünen oder FDP. Die FDP hat eine Reform der Schuldenbremse bisher aber kategorisch abgelehnt – die Sondierer dürften daher auf die Grünen setzen.

Im neuen Bundestag, der sich am 24. oder 25. März konstituiert, haben Union, SPD und Grüne keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr. Linke und AfD können eine Grundgesetzänderung blockieren und lehnen Sondervermögen beide ab. Deshalb soll der alte Bundestag nochmal zusammenkommen.

Für Sondervermögen besorgt sich der Staat frisches Geld, indem er Anleihen auf dem Kapitalmarkt ausgibt. Auf lange Sicht muss der Kredit dann aber getilgt werden. Beim bisherigen Sondervermögen für die Bundeswehr ist die Tilgung beispielsweise ab 2031 geplant. Das Geld dafür muss dann aus dem Bundeshaushalt kommen – also aus Steuergeldern und anderen staatlichen Einnahmen.

dpa/bee/aha

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