UPD-Stiftung: Etwas mehr Mitspracherecht für GKV-Spitzenverband geplant

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll weiterhin die Kosten für eine neu aufgestellte Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) tragen. Ein Mitspracherecht war bisher nicht geplant. Nun soll der GKV-Spitzenverband ein bisschen beteiligt werden, wie neue Änderungsanträge für das Gesetz vorsehen.
Insgesamt hat die Ampelkoalition zehn Änderungsanträge vorgelegt, die sich mit der Reform der UPD befassen und Korrekturen und Nachschärfungen am bisherigen Gesetzentwurf vorsehen. In einem ist angedacht, die Sitze im Stiftungsrat auf 15 Mitglieder anzuheben.
Es soll je einen zusätzlichen Sitz für den GKV-Spitzenverband und einen weiteren Sitz für die Patientenorganisationen geben. Darüber hinaus soll der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dem Stiftungsrat vorsitzen.
Geplant ist auch, dass Beschlüsse über die Änderung der Stiftungssatzung mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln des Stiftungsrats gefasst werden müssen. Dabei soll der GKV-Spitzenverband in dem Gremium bei Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands sowie bei Satzungsänderungen stimmberechtigt sein.
Ebenso sollen die Krankenkassen bei Haushaltsangelegeneiten ein Einspruchsrecht erhalten. Das soll zur Folge haben, dass bei erneuter Beratung ein Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder notwendig wäre. Angedacht ist zudem, dass die Private Krankenversicherung (PKV) sich, wie bisher auch, auf freiwilliger Basis an der Finanzierung der UPD beteiligt.
Grundsätzlich bleibt es bei dem Vorhaben, die UPD in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu überführen. Die Pläne stießen zuletzt bei einer Anhörung bei Fachleuten auf Wohlwollen, es gab aber auch Kritik – vor allem an der Art der Finanzierung über die Krankenkassen und Strukturfragen.
Das UPD-Reformgesetz (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze) könnte übermorgen im Bundestag verabschiedet werden.
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