Politik

UPD-Stiftung: Etwas mehr Mitspracherecht für GKV-Spitzenverband geplant

  • Dienstag, 14. März 2023
/picture alliance, Sascha Steinach
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Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll weiterhin die Kosten für eine neu aufgestellte Stif­tung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) tragen. Ein Mitspracherecht war bisher nicht ge­plant. Nun soll der GKV-Spitzenverband ein bisschen beteiligt werden, wie neue Änderungsanträge für das Gesetz vorsehen.

Insgesamt hat die Ampelkoalition zehn Änderungsanträge vorgelegt, die sich mit der Reform der UPD be­fas­sen und Korrekturen und Nachschärfungen am bisherigen Gesetzentwurf vorsehen. In einem ist angedacht, die Sitze im Stiftungsrat auf 15 Mitglieder anzuheben.

Es soll je einen zusätzlichen Sitz für den GKV-Spitzenverband und einen weiteren Sitz für die Patientenorga­nisa­tionen geben. Da­rüber hinaus soll der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dem Stiftungsrat vorsit­zen.

Geplant ist auch, dass Beschlüsse über die Änderung der Stiftungssatzung mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln des Stiftungsrats gefasst werden müssen. Dabei soll der GKV-Spitzenverband in dem Gre­mium bei Ent­scheidungen über die Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands sowie bei Satzungs­ände­ru­ngen stimm­berechtigt sein.

Ebenso sollen die Krankenkassen bei Haushaltsangelegeneiten ein Einspruchsrecht erhalten. Das soll zur Fol­ge haben, dass bei erneuter Beratung ein Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder notwendig wäre. Angedacht ist zudem, dass die Private Krankenversicherung (PKV) sich, wie bisher auch, auf freiwilliger Basis an der Finanzierung der UPD beteiligt.

Grundsätzlich bleibt es bei dem Vorhaben, die UPD in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu überführen. Die Pläne stießen zuletzt bei einer Anhörung bei Fachleuten auf Wohlwollen, es gab aber auch Kritik – vor allem an der Art der Finanzierung über die Krankenkassen und Strukturfragen.

Das UPD-Reformgesetz (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Pa­tientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze) könnte übermorgen im Bundestag verabschiedet werden.

may/bee

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