vdek fordert mehr Qualitätsvorgaben für Krankenhausleistungen
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mehr Qualitätsvorgaben für Krankenhausleistungen auf Bundesebene gefordert. „Strukturanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Konzentrationsprozesse befördern und somit zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen“, erklärte der Verband gestern auf dem vdek-Zukunftsforum 2021. Als Beispiel nannte er die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI).
„Die Entwicklung von TAVI sollte ein Vorbild für andere Leistungen sein“, erklärte der vdek. „Es gab klare Empfehlungen der Fachgesellschaften, was an medizinischer Kompetenz und Ausstattung notwendig ist. Der G-BA konnte dies aufgreifen und zügig verbindliche Vorgaben für Krankenhäuser schaffen.“ Dies habe einen Konzentrationsprozess eingeleitet, wie ein vom vdek in Auftrag gegebenes Gutachten des IGES-Instituts gezeigt habe.
Mindestmengen ausweiten
„Um die Qualität der Versorgung sicherzustellen, hat der G-BA im Jahr 2015 eine Richtlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (zu denen neben der TAVI auch Eingriffe an der Mitralklappe gehören) beschlossen“, heißt es in dem Gutachten. „Diese enthält eine ganze Reihe von Vorgaben zur Sicherung der Struktur- und Prozessqualität. Praktisch ganz zentral ist dabei die Anforderung, dass TAVI grundsätzlich nur an Standorten durchgeführt werden dürfen, die über eine Fachabteilung für Herzchirurgie und eine Fachabteilung für Innere Medizin und Kardiologie verfügen.“ Der vdek fordert, dass weitere Leistungsbereiche diesem Beispiel folgen sollten.
Zudem forderte der vdek die Ausweitung von Mindestmengen auf weitere Leistungsbereiche. „Das Instrument der Mindestmengen ist in der Vergangenheit nur zaghaft und schleppend umgesetzt worden“, kritisierte der Verband. „Bisher beziehen sich Mindestmengen nur auf sechs Bereiche und werden von Krankenhäusern häufig nicht vollständig umgesetzt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren es den Krankenkassen zudem enorm, für Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht erfüllen, die Zahlungen einzustellen.“
Mindestmengen müssten daher unter Berücksichtigung der Vorgaben des G-BA konsequent weiterentwickelt werden, so wie es der Gesetzgeber derzeit auch im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz andenke.
Weniger Standorte mit höheren Fallzahlen
Insgesamt müsse sich die Krankenhausversorgungsstruktur weiterentwickeln, fordert der vdek. „Wir brauchen weniger, aber größere Standorte, insbesondere in den Ballungsgebieten. Es braucht hochspezialisierte Fachkrankenhäuser oder Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung.“ Dabei müsse die Landeskrankenhausplanung an bundeseinheitliche Rahmenvorgaben beziehungsweise an einheitliche, vom G-BA entwickelte Planungskriterien angepasst werden.
Das IGES-Institut kam in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Für zahlreiche komplexere Eingriffe lassen sich positive Volume-Outcome-Zusammenhänge nachweisen. Das heißt, dass die gemessene Qualität der Behandlung dort höher ist, wo eine größere Anzahl dieser Behandlungen durchgeführt wird. Die Versorgung sollte sich daher auf weniger Klinikstandorte mit höheren Fallzahlen verteilen.“
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