Verbände für Weiterführung von Coronaregeln zur Medikamentenabgabe

Erfurt – Apotheker- und Ärzteverbände in Thüringen fordern die Beibehaltung möglichst unkomplizierter Regeln, wenn rezeptpflichtige Arzneien in Apotheken nicht kurzfristig lieferbar sind. Aus ihrer Sicht sollte es Apotheken weiterhin möglich sein, in diesem Fall ein wirkstoffgleiches Medikament ohne ein neues Rezept abzugeben, wie der Thüringer Apothekerverband heute mitteilte.
Dies gelte auch für die Abweichung vom Ursprungsrezept etwa bei der Packungsgröße oder die Anpassung der abgegebenen Packung an die verordnete Wirkstoffstärke ohne Rücksprache mit der verordnenden Arztpraxis.
Apothekerverband, Landesapothekerkammer, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen verwiesen darauf, dass entsprechende Sonderregelungen in der Coronapandemie eingeführt worden waren, Anfang April nun aber auslaufen sollen. Im von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen seien zwar Austauschmöglichkeiten vorgesehen, aber an ein kompliziertes und aufwendiges Abgabeverfahren geknüpft.
„Damit drohen eine Regelungslücke und ein sinnloses bürokratisches Monster“, erklärte der Vorsitzende des Apothekerverbands, Stefan Fink. Patienten könnte es nach seiner Einschätzung dann passieren, dass sie für ein neues Rezept zurück in ihre Arztpraxis geschickt werden.
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