Politik

Verfassungs­beschwerde von AfD-Abgeordneten gegen „Notbremse“

  • Donnerstag, 29. April 2021
/picture alliance, Revierfoto
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Berlin – Vier AfD-Bundestagsabgeordnete haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen die vergan­gene Woche beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht.

„Das Urteil wird zeigen, ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind oder Regierungen diese auch in anderen Situationen, etwa nach Ausrufen eines ,Klimanotstandes', willkürlich außer Kraft setzen könn­en“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch.

Außer ihr stehen noch Sebastian Münzenmaier, Christian Wirth und Enrico Komning hinter der Be­schwer­de. Komning sagte: „Vor allem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen schrän­ken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein.“

Vorgestern hatten sich bereits die 80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Coronapandemie ge­wandt.

Am vergangenen Freitag waren bundesweit neue Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindäm­mung der Coronapandemie in Kraft getreten. Die Regeln der sogenannten Bundesnotbremse gelten für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100.

dpa

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