Verfassungsgericht erklärt Gesundheitsvolksinitiative in Brandenburg für unzulässig

Potsdam – Das Brandenburger Verfassungsgericht hat eine Volksinitiative zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für unzulässig erklärt. Das Gericht wies nach eigenen Angaben einen Antrag der Initiatoren auf Zulässigkeit zurück.
Dem vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung. Die Volksinitiative und ihre Begründung hätten nicht den inhaltlichen Anforderungen genügt, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung.
Die Initiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ wollte demnach den Landtag zum Erlass eines Gesetzes auffordern, um die medizinische Versorgung der Brandenburger Bevölkerung zu verbessern.
Damit sollten unter anderem die Krankenhäuser jährlich zusätzliche Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 35 Millionen Euro erhalten.
Die Volksinitiative hatte 20.000 erforderliche Unterschriften gesammelt und eingereicht. Der Landtag befasste sich jedoch nicht mit der Initiative, weil der Hauptausschuss des Parlaments Mitte Juli 2024 sie für unzulässig erklärte.
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