Politik

Verordnung soll um drei weitere Berufskrankheiten ergänzt werden

  • Mittwoch, 20. November 2024
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Berlin – Einer Kniearthrose, auch Gonarthrose genannt, soll bei langjährig professionellen Fußballspielern künftig generell als Berufskrankheit anerkannt werden können. Das sieht ein Entwurf für die sechste Verordnung zur Änderung der Berufs­krankheiten-Verordnung (BKV) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor.

Damit sollen drei Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV überführt werden. Vorgesehen ist als Grundlage für eine Anerkennung als Berufskrankheit bei Profikickern eine „mindestens 13-jährige Expositionsdauer“.

Aufgenommen werden soll auch eine chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarz­staubexposition. Nachgewiesen werden muss eine „Einwirkung einer kumulativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m³.“

Darüber hinaus soll die Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Be­lastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbe­reich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen grundsätzlich eine Berufskrankheit sein können.

Werden die neuen Krankheiten nicht in die BKV aufgenommen, bestehe für Versicherte, Arbeitgeber, Unfallver­sicherungsträger und Sozialgerichte Rechtsunsicherheit über Anerkennungsfähigkeit, Voraussetzungen und Entschädigung dieser Erkrankungen als Berufskrankheit, schreibt das Ministerium.

Mit dem Vorhaben würden die BKV sowie die Berufskrankheitenliste an neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrank­heiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst, heißt es im Verordnungsentwurf weiter.

Das BMAS geht davon aus, dass den Unfallversicherungsträgern in den ersten fünf Jahren Mehrkosten von rund 35,9 Millionen Euro jährlich entstehen. Danach rechnet es mit 20,8 Millionen Euro jährlich mit sinkender Ten­denz. Grund für die geringere Kostenprognose sei, dass sich die Versicherungsfälle durch bereits erfolgte Prä­ventions­maßnahmen sowie veränderte technische Arbeitsbedingungen zukünftig reduzierten.

Der auf den Bund entfallende Anteil liegt demnach in den ersten fünf Jahren bei rund 0,4 Millionen Euro jährlich, danach bei rund 0,3 Millionen Euro jährlich mit sinkender Tendenz.

Den Unfallversicherungsträgern entstehen darüber hinaus für die neuen Berufskrankheiten in den ersten fünf Jahren Verwaltungsaufwände in Höhe von rund 221 Stellen beziehungsweise Personal- und Sachkosten von rund 44,6 Millionen Euro jährlich, wie es weiter heißt. Der Betrag soll sich in den Folgejahren reduzieren.

Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.

may/bee

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