Politik

Versorgung von psychisch Erkrankten soll verbessert werden

  • Donnerstag, 26. Juni 2025
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Versorgung von psychisch Erkrankten soll es weitere Verbesserungen geben. Dies machte gestern Silke Heinemann, Leiterin der Abteilung Medizin- und Berufsrecht, Prävention im Bundesgesundheitsministerium (BMG), klar.

Im Rahmen eines Symposiums der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) äußerte sich Heinemann unter anderem zur Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL).

Mit dieser Richtlinie wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine schnellere und umfassendere ärztliche und therapeutische Hilfe für schwer psychisch erkrankte Erwachsene erreichen.

Ein Zwischenbericht der parallel laufenden Evaluation hatte jedoch gewisse Umsetzungsprobleme offenbart, weshalb beim G-BA derzeit Beratungen zu Anpassungen laufen. Mögliche Neuregelungen werde man als Rechtsaufsicht prüfen, so Heinemann. Den „sehr gut zusammengefassten“ Bericht habe man aufmerksam gelesen und klar sei, dass die Inhalte der Richtlinie die Versorgung verbessern und keine neuen Hürden aufbauen sollten.

Von bekannten „Umsetzungshürden“ bei der KSVPsych-RL sprach auch Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie sehe aber durchaus Chancen in dieser Form der Richtlinienversorgung.

Gewisse Chancen bestünden auch mit Blick auf den neuen Ermächtigungstatbestand zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung, so Steiner. Dazu, wie die Zulassungsausschüsse das Instrument nutzen, könne man aber noch wenig sagen.

Das BMG hatte im Februar per Verordnung die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte angepasst und damit einen Ermächtigungstatbestand geschaffen, welcher zielgerichtet und niedrigschwellig zusätzliche ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungskapazitäten für vulnerable Gruppen bereitstellen helfen soll.

„Neugierig“ zeigte sich Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV. Entsprechende Ermächtigungen böten durchaus Potenzial – nun bleibe die jeweilige Auslegung durch die Zulassungsausschüsse abzuwarten.

Steiner erwartet angesichts der Diskussionen um die unbestimmten Rechtsbegriffe der Verordnung eine „sehr heterogene Ausgestaltung“. Eine solche Umsetzung berge aber „Chancen für regionale Modelle“, schätzte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, die Potenziale ein.

Heinemann plädierte dafür, dem Instrument „ein Jahr Zeit“ zu geben – auch, um aus den unterschiedlichen regionalen Umsetzungsansätzen zu lernen.

aha

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