Versorgung von Ukraine-Geflüchteten erhöht Ausgaben der Krankenkassen

Berlin – Für die Krankenbehandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwischen Juni und August des vergangenen Jahres fast 29,3 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) hervor.
Demnach erwartet das BAS für das Jahr 2023 weitere Erstattungsforderungen der Länder, da die Abrechnung der Krankenbehandlungen oftmals mit Zeitverzögerung erfolge, wie es heißt.
Das BAS erstattet den Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Krankenbehandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die im Zeitraum von Juni bis August 2022 angefallen waren. Dem BAS wurde diese neue Aufgabe im Mai 2022 kurzfristig vom Gesetzgeber übertragen.
Das BAS berichtet darüber hinaus davon, dass bis Ende des vergangenen Jahres 5.542 Anträge von Krankenhäusern beschieden worden seien. An die Kliniken seien alle – rund 2,85 Milliarden Euro – an Fördergeldern ausgezahlt worden, hieß es. Damit könne „bundesweit für eine moderne und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser gesorgt werden“.
Hintergrund ist, dass der Bund im Juni 2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen hatte. Im Rahmen dessen sollten auch Mittel für eine moderne und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser fließen. Daraus folgte die Einrichtung des Krankenhauszukunftsfonds durch das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser beim BAS.
Aus dem Bundeshaushalt wurden dazu drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, mit denen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und verschiedene Digitalisierungsvorhaben gefördert werden sollten, schreibt das BAS. Es werde angestrebt, die bereitgestellten Fördermittel durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zu refinanzieren. Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ sei dafür in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen worden.
Angesichts wachsender Ausgaben sprach BAS-Präsident Frank Plate generell von einer „großer Herausforderung“ der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung.
„Trotz des angespannten Bundeshaushalts muss der Gesetzgeber Strukturen schaffen, um die Finanzierung der Sozialversicherung und damit letztlich die Versorgung nachhaltig sicherzustellen“, erklärte Plate.
Die Aufgaben des BAS sind in den vergangenen Jahren fortwährend gewachsen. Sie reichen von der Aufsicht über zahlreiche Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, über die Verwaltung des Gesundheitsfonds bis zur Zahlung von Mutterschaftsgeld an einzelne Leistungsempfängerinnen.
Die Aussagen Plates zu den GKV-Finanzen stießen bei den Krankenkassen auf offene Ohren. Statt nachhaltige Lösungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite auf den Weg zu bringen, wie auch im Koalitionsvertrag angekündigt, sei das derzeitige Muster in der Politik, bei Finanzreformen vor allem die Beitragszahlenden zu belasten, um das Finanzdefizit aufzufangen, sagte Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Probleme würden nur weiter vertagt, gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssten vom Staat finanziert werden.
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