Weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen bezahlen nach Tarif

Berlin – Im Augenblick unterliegen deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung. Das geht aus Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege hervor, die die Landesverbände der Pflegekassen erhoben und im Gesundheitspartner-Portal der AOK veröffentlicht haben.
„Es ist gut, dass mit der Erhebung der Pflegekassen erstmals bundesweite Transparenz über den Anteil der bereits nach Tarif oder nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlenden Einrichtungen und über die Höhe der dort gezahlten Löhne geschaffen wird“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Das sei ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Bezahlung des Pflegepersonals in allen Regionen Deutschlands.
Laut der Erhebung liegt der durchschnittliche Stundenlohn über alle Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Es zeigen sich jedoch deutliche Lohnunterschiede zwischen Ost und West: Während die durchschnittliche Entlohnung im Osten bei 17,98 Euro pro Stunde liegt, sind es im Westen 20,19 Euro. 70 Prozent der Einrichtungen, die aktuell bereits tariflich zahlen, unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden.
Interessant ist laut Reimann aber besonders die Frage, wie hoch heute die durchschnittliche Entlohnung von Mitarbeitern in den nicht tarifgebundenen Einrichtungen sei. Dazu liefere die aktuelle Erhebung keine Informationen. Bis zum Ende des Sommers sollen diese aber vorliegen.
Denn: Die vorige Bundesregierung hatte festgelegt, dass ab September dieses Jahres nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden und mit der Pflegeversicherung abrechnen können, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen.
Alternativ können sie sich bei der Bezahlung ihrer Beschäftigten an der in der Erhebung ermittelten durchschnittlichen Entlohnung für die jeweiligen Beschäftigtengruppen in ihrem Bundesland („regional übliches Entgeltniveau“) orientieren.
„Erklärtes Ziel dieser Vorgaben ist eine bessere Bezahlung der Beschäftigten in der Langzeitpflege, die den Beruf attraktiver machen und dadurch mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege sichern soll“, so Reimann.
Die AOK-Vorstandsvorsitzende warnte aber vor zusätzlichen Lasten für Pflegebedürftige: „Bessere Löhne für die Beschäftigten der Langzeitpflege dürfen nicht dazu führen, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen weiter steigen“, mahnte Reimann.
Damit auch die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung nicht zu stark stiegen, müsse die Koalition ihren angekündigten Bundesbeitrag schnellstmöglich umsetzen, so die AOK-Vorsitzende.
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