Politik

Zahl der Petitionen zu Gesundheitsthemen gesunken

  • Mittwoch, 26. Juni 2024
Martina Stamm-­Fibich (SPD, r), Vorsitzende des Petitionsausschusses, überreicht den Jahresbericht 2023 des Petitionsausschusses an Bärbel Bas (SPD), Bundestagspräsidentin. /picture alliance, Hannes P Albert
Martina Stamm-­Fibich (SPD, r), Vorsitzende des Petitionsausschusses, überreicht den Jahresbericht 2023 des Petitionsausschusses an Bärbel Bas (SPD), Bundestagspräsidentin. /picture alliance, Hannes P Albert

Berlin – Im vergangenen Jahr sind 11.410 Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht worden. Das sind 1.832 weniger als im Jahr 2022. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2023 hervor, den die Ausschussvorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) heute Morgen an Bundestags­präsidentin Bärbel Bas überreicht hat.

Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.516). Die Zahl der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verrin­ger­te sich von 2.093 im Jahre 2022 auf 1.195 Eingaben im Berichtsjahr (minus 898). Laut dem Ausschuss sind insbesondere Petitionen zur Coronapolitik zurückgegangen.

In mehr als 80 Petitionen wurde gefordert, dem internationalen Pandemieabkommen, das bei der Weltge­sund­heitsorganisation (WHO) beraten wird, nicht zuzustimmen, weil dies mit erheblichen Einschränkungen und dem Verlust von Grundrechten für die Bürger einhergehe.

Etliche Petitionen forderten bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, die Aufwertung des Berufsbildes sowie eine konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen. Der Petitionsausschuss hielt die geäußerten Überlegungen für richtig.

Trotz einiger Erfolge in den vergangenen Jahren sah er Defizite hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Pfle­gekräfte. Der Bundestag stimmte seiner Empfehlung im Januar 2023 zu, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Zu Cannabis gab es im Berichtsjahr gegensätzliche Eingaben: Einerseits wurde gefordert, den Konsum freizu­geben, andererseits wurde von Petentinnen und Petenten unter Verweis auf die gesundheitlichen Gefahren verlangt, dies nicht zu tun.

Andere Eingaben betrafen grundlegende Reformen des Gesundheitswesens, die Gewährung bestimmter Leistungen, die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, den von Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteil, die Sterbehilfe, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sowie Patien­tenrechte. „Etwas abwegig war die Forderung eines Petenten nach Einführung der Verordnung von sexuellen Dienstleistungen auf Kassenrezept“, heißt es in dem Bericht des Ausschusses.

hil

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