Ärzteschaft

Bearbeitetes Bildmaterial: Petition zur Kennzeichnungspflicht erfolgreich

  • Dienstag, 25. Juni 2024
/mi_viri, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundestag hat einer gemeinsamen Petition dreier Fachgesellschaften für Plastische und Ästheti­sche Chirurgie für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial zugestimmt. Sie wird nun den Bundesministerien für Justiz (BMJ) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überwiesen.

Hintergrund ist den Fachgesellschaften zufolge, dass viele Menschen Social Media Accounts intensiv nutzen und dort mit unrealistischen und uniformen Schönheitsidealen konfrontiert werden. In den Praxen und Kliniken für ästhetisch-plastische Chirurgie würden daher viele vor allem junge Patientinnen und Patienten mit reali­täts­fremden Wünschen vorstellig.

„Je früher wir die Menschen für gefilterte und bearbeitete Bilder sensibilisieren und so vor unerreichbaren Schönheitsidealen schützen, desto geringer werden die Spätschäden ausfallen“, erläuterte Ada Borkenhagen von der Universität Magedeburg.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) beeinflussen die sozialen Medien das Selbstbild „eklatant“. „Die Fälle von Selbstwahrnehmungsstörungen nehmen weiter zu – mit teils sehr gro­tesken Wünschen und Vorstellungen auf Patientenseite“, erläuterte der Past-Präsident der Fachgesellschaft, Alexander Hilpert.

Eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeiteten Bildern könnte helfen, das Selbstwertgefühl zu schützen und auch psychischen Erkrankungen wie der Dysmorphophobie vorzubeugen, so der Experte.

„Wir sehen uns in der Pflicht, diese leicht zu beeinflussenden Patienten zu schützen“, sagte auch Detlev Hebe­brand, Präsident der Vereinigung der Deutschen ästhetisch-plastischen Chirurgen (VDÄPC).

Die Petiton ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) zusammen mit der DGÄPC und der VDÄPC.

hil

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