Politik

Zehn Punkte zur Verbesserung der Coronasituation für MFA und ZFA

  • Montag, 11. Januar 2021

Bochum – Einen Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung der Situation von medizinischen Fachangestellten (MFA) und der zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Coronapandemie hat der Verband medi­zinischer Fachberufe vorgelegt.

Man stehe bereit, mit den Sozialpartnern sowie weiteren Organisationen zusammenzuarbeiten, um die aus Sicht des Verbandes notwendigen Veränderungen bei der sicheren Gestaltung der medizinischen und zahnmedizinischen Betreuung voranzubringen. Seit Beginn der Coronapandemie sei die Arbeit dieser Berufsangehörigen mit einer besonderen zusätzli­chen Verantwortung und Belastung verbunden, so der Verband.

„Wir haben im vergangenen Jahr auf verschiedenen Wegen und Kanälen auf die Situation unserer Berufs­angehörigen aufmerksam gemacht“, erklärt dazu Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizini­scher Fachberufe. „Leider war die Resonanz nur gering.“

Die Politik schaue hauptsächlich auf die Berufe im stationären Bereich und die Pflegeeinrichtungen – man wisse auch, dass die Kollegen in diesen Gesundheitsberufen sehr wertvolle Leistung erbringen und besonders belastet sind. Trotzdem müsse man an diejenigen denken, die im ambulanten Gesundheitswe­sen tätig sind.

„Dies haben uns inzwischen auch mehrere Rückmeldungen aus verschiedenen Parteien und Bundeslän­dern bestätigt. Deshalb müssen unsere Forderungen zügig in die aktuelle Arbeit der Behörden und in die Gesetzgebung einfließen“, so König.

Im Zehn-Punkte-Plan wird unter anderem gefordert, MFA und ZFA in der Nutzung digitaler Anwendungs­möglichkeiten (Video-Sprechstunden, telemedizinische Anwendungen, elektronische Patientenakte) zu qualifizieren und die digitalen Anwendungen entsprechend zu honorieren – bei gleichzeitiger Reduzie­rung der Bürokratie.

Zudem müssten freiwillige Coronatests bereitgestellt werden, eine Priorisierung von MFA und ZFA in der Impfstrategie erfolgen sowie die Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung und Erstattung der tat­sächlichen Kosten für den Mehraufwand bei den Hygienemaßnahmen gewährleistet werden.

Zur Gehaltssituation der MFA und ZFA erklärte König: „Sowohl den Arbeitsschutz als auch die Arbeits­be­dingungen gilt es zu verbessern. 2019 hatten wir bei MFA und ZFA eine Lohndifferenz von mehr als 30 Prozent zum Median des monatlichen Bruttoentgelts.“

Man komme nur dann aus dieser Lücke, wenn die ausgehandelten Tarifsteigerungen bei den aktuellen Honorarverhandlungen prozentual voll berücksichtigt werden und eine Gegenfinanzierung analog dem stationären Bereich erfolge.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung