Zeichen der Krankenhausreform stehen weiter auf Streit

Berlin – Im Bundestag soll übermorgen die Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stattfinden. Die Länder sind mit der Haltung der Bundesregierung weiterhin unzufrieden. Die Zeichen stehen auf Streit, wie heutige Äußerungen der Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken (CDU), erahnen lassen.
„Die Bundesregierung gefährdet die Gesundheitsversorgung im stationären Bereich. Die fachlich begründeten Forderungen aller Länder werden von der Bundesregierung nahezu vollständig ignoriert oder mit vagen Prüfzusagen versehen“, monierte von der Decken, die auch Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) ist.
Sie bemängelte, ein ähnliches Vorgehen wiederhole sich seit fast eineinhalb Jahren im Zuge des Reformprozesses. „Kliniken gehen jedoch jetzt unkontrolliert in die Insolvenz und brauchen jetzt konkrete Hilfe und eine klare Perspektive. Es scheint, als habe die Bundesregierung nichts aus ihrem Handeln beim sogenannten Transparenzgesetz gelernt.“
Fachliche Stellungnahme weitgehend ignoriert
Von der Decken wies darauf hin, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits beim Transparenzgesetz die fachliche Stellungnahme von Ländern und Fachleuten weitgehend ignoriert habe. Er habe daraufhin nachträglich umfangreich ein fehlerhaftes Ergebnis heilen müssen.
„Ein solches Vorgehen kann sich die Bundesregierung kein zweites Mal erlauben. Besonders dann nicht, wenn es um die Existenz von Kliniken und damit die Versorgung von Menschen geht“, so von der Decken. „Es liegt jetzt in den Händen der Bundestagsabgeordneten, unserer gemeinsamen Verantwortung für eine funktionierende Krankenhausversorgung gerecht zu werden.“
Überbrückungsfinanzierung notwendig
Zu den Hauptforderungen der Länder – die bisher nicht aufgegriffen sind – zählen nach Angaben der Ministerin unter anderem eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Wirken der Reform, um unkontrollierte Insolvenzen zu verhindern und einen geordneten Reformprozess zu ermöglichen.
Außerdem fordern die Länder eine fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser. „Entgegen des Eindrucks, der durch die wiederholten verbalen Äußerungen des Bundesgesundheitsministers entsteht, besteht bisher im Gesetz weiterhin eine – mittelbare – Abhängigkeit zwischen Vergütung und Fallzahlen“, erklärte von der Decken.
Damit drohe gerade kleinen Kliniken auf dem Land das Aus, obwohl diese auch nach den eigentlichen Zielen der Reform weiterhin die Grund- und Notfallversorgung sicher stellen sollten. Für deren Erhalt seien zudem Gestaltungsspielräume für die Krankenhausplanung der Länder notwendig, also die Möglichkeit von Kooperationen und Netzwerken. Weiterhin liegt immer noch keine Auswirkungsanalyse zum Gesetz vor, obwohl diese mehrfach zugesagt war.
„Ein Beschluss seitens des Bundestages, ohne die Auswirkungen zu kennen, wäre eine gefährliche Wette mit ungewissem Ausgang. Wir müssen uns bei einer so großen Reform auf fachliche und wissenschaftliche Fakten stützen. Alles andere wäre verantwortungslos“, so Ministerin von der Decken.
Ende vergangener Woche hatte die Bundesregierung die Forderungen der Länder weitgehend abgelehnt. In kleineren Punkten versprach sie ein Entgegenkommen oder Prüfungen vorzunehmen.
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