Politik

Zugang zu Coronahilfen soll vereinfacht werden

  • Montag, 18. Januar 2021
/picture alliance, Fleig / Eibner-Pressefoto
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Berlin – Nach Kritik an schleppenden Hilfen für Unternehmen mit Einbußen durch Coronabeschrän­kun­gen strebt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einfachere Bedingungen an. Sein Ministerium schlägt Änderungen bei der Überbrückungshilfe III vor.

So sollen Unternehmen eine Förderung für jeden Monat erhalten können, in dem sie einen Umsatzein­bruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können – weitere Nachweise sollen entfallen, wie zuerst der Spiegel gestern berichtete.

Damit Unterstützung schnell bei Betroffenen ankommt, soll die maximale Höhe von Abschlagszahlun­gen auf insgesamt 150.000 Euro angehoben werden – dies sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.

In den Katalog erstattungsfähiger Fixkosten sollen außerdem Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren auf­ge­nommen werden. Die Vorschläge sollen nun zunächst in der Bundesregierung, vor allem mit dem Finanzministerium, abgestimmt werden.

Verbände hatten kritisiert, dass es Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen gegeben hatte. Die Auszahlung über die Länder begann erst am vergangenen Dienstag. Zum anderen gibt es Kritik an Bedingungen für die Überbrückungshilfen. Laut dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sollen die geänderten Überbrückungshilfen III rückwirkend vom vergangenen November bis Juni 2021 laufen.

Die FDP nannte Anpassungen lange überfällig. „Die Bundesregierung sollte sich an den Restaurants, die seit November zu Lieferdiensten umfunktioniert wurden, ein Vorbild nehmen und endlich liefern“, sagte Fraktionsvize Michael Theurer. Abschlagszahlungen müssten auf bis zu 500.000 Euro angehoben wer­den.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich gesagt: „Wir haben die Mittel, die nötig sind, und wir werden sie auch einsetzen. Darauf kann jeder und jede in der deutschen Wirtschaft vertrauen.“ Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind.

Bei der Überbrückungshilfe III werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. Unter­neh­­men können Abschlagszahlungen bis zu 50.000 Euro bekommen.

dpa

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