Zulassungsverordnung für Vertragsärzte soll modernisiert werden

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger gewordene ambulante Versorgungslandschaft anpassen. Dazu legte das BMG jüngst einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte vor.
Unter anderem soll mit den Anpassungen die Attraktivität der Niederlassung durch Ausweitung und Neustrukturierung der Möglichkeiten zur Vertretung sowie zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in den Praxen gesteigert werden.
Zur Entlastung von bürokratischen Pflichten soll etwa beitragen, dass eine krankheitsbedingte Vertretung erst nach sechs (statt bisher nach drei) Monaten genehmigungspflichtig wird. Gleichzeitig ist geplant, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auszuweiten, indem bis zu zwei in Vollzeit tätige Aus- beziehungsweise Weiterbildungsassistenten beschäftigt werden können.
Zudem sollen bislang gesondert zu führende Verzeichnisse zu einem Arztregister zusammengeführt sowie digitalisiert werden – mit erweitertem Datenkranz. „Für jeden Zulassungsbezirk führt die Kassenärztliche Vereinigung ein elektronisches Arztregister“, so der Verordnungsentwurf.
Dieses neue elektronische Register soll dann zugelassene, ermächtigte sowie angestellte Ärzte und Psychotherapeuten und Daten zu Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Versorgungszentren oder auch Eigeneinrichtungen umfassen.
Auch die Antragsverfahren zur Eintragung in das Arztregister (und das Zahnarztregister) und zur Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt sollen neu strukturiert werden. Hier sind beispielsweise Vereinfachungen hinsichtlich der notwendigen Unterlagen vorgesehen.
Grundsätzlich sollen digitale Verfahren stärker genutzt werden – „verbunden mit den dadurch ermöglichten Erleichterungen“, wie es in dem Verordnungsentwurf heißt. Die Durchführung von Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse sollen mittels Videotechnik erleichtert werden dürfen.
Einen Verordnungsentwurf mit ähnlicher Stoßrichtung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt, wurde aber vor dem Ampel-Aus nicht mehr beschlossen.
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