Ärzteschaft

Delegierte kritisieren Länder in Zulassungs­ausschüssen als Frontalangriff

  • Mittwoch, 8. Mai 2024
/polkadot, stock.adobe.com
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Mainz – Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages haben die Bundesregierung aufgerufen, auf die geplante Einbe­zie­hung der Länder in die Zulassungsausschüsse zu verzichten. Es handele sich bei dem Vorhaben um „einen Frontalangriff auf die etablierten Strukturen der ambulanten Versorgung“, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag.

Der Zulassungsausschuss prüft Anträge auf Zulassung, Verlegung von Praxissitzen, Anstellungs­genehmigungen und weitere zulassungsrelevante Angelegenheiten von Ärzten sowie Psychotherapeuten. Bisher setzt er sich aus Vertretern der Kassen­ärztlichen Vereinigungen, der Krankenkassen und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.

Die für Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden haben bisher unter bestimmten Voraussetzungen ein Mit­beratungs-, nicht aber ein Mitentscheidungsrecht. Das plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Gesundheits­versorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zu ändern.

„Das ist ein glatter Angriff auf die Selbstverwaltung“, kritisierte Christine Neumann-Grutzek, Vorstandsmitglied der Bundes­ärztekammer (BÄK). Es handele sich dabei erneut um ein Vorhaben zur Etablierung einer „Staatsmedizin, wie wir sie an an­derer Stelle schon gesehen haben“, und beinhalte die Gefahr, dass in den Ausschüssen künftig politische Entscheidungen getroffen würden, die nicht im Sinne der Versorgung seien.

Insbesondere die vorgesehene Ergänzung, dass Beschlüsse über zulassungsrechtliche Verfahren nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind, komme einer Verstaatlichung der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, heißt es im Antrag: „Gegen diese Absicht protestieren die Ärztinnen und Ärzte auf das Schärfste.“

In einem weiteren mit großer Mehrheit angenommenen Antrag rufen die Delegierten zudem die Bundesregierung auf, im Rahmen des GVSG die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des Ge­meinsamen Bundesausschusses (G-BA) obligatorisch vorzusehen.

Dazu sei es notwendig, ein Mitberatungsrecht für die von den Beschlüssen betroffenen Fachgruppen analog zur Beteiligung der Interessenvertretungen der Patienten einzuführen. Zunehmende Ambulantisierung, die sektorenverbindende Versorgung sowie die Reform der Krankenhausplanung und -vergütung würden die Beteiligung betroffener Fachgruppen für ein stimmiges Gesamtkonzept bedingen.

Durch diese Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder wie das des Physician Assistant (PA) oder Primary Care Manager (PCM) und neue Organisationsformen geschaffen, um der sich daraus verändernden Aufgabenteilungen gerecht zu werden. Diese neuen betroffenen und sachverständigen Fachgruppen würden in der bisherigen Struktur des G-BA nicht ausreichend berücksichtigt.

Es sei wichtig, in der zukünftigen Versorgung die Interessen der einzelnen Berufsgruppen ungefiltert einzubringen, unterstrich Oliver Funken von der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO). Kammerkollege Bernd Bertram hob auf die wichtige Unterscheidung ab, dass der Gesetzentwurf auf Fach- und nicht Berufsverbände abhebt, und lobte diese explizite Unterscheidung. „Ohne Fach­verbände funktioniert das nicht“, unterstrich er.

Mehrfach wurde zudem gefordert, die BÄK selbst aufzunehmen, unter anderem von Bernhard Lehnhard aus Rheinland-Pfalz und René Forner von der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). „Wenn wir jetzt die uns substituierenden Verbände da rein­bringen wollen, noch bevor sie eine Daseinsberechtigung haben, sehe ich das sehr kritisch“, erklärte letzterer.

lau

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