Zuordnung der Leistungsgruppen auf 12.000 Seiten

Berlin – Bereits heute nutzen Kliniken sogenannte Grouper als Softwareprogramm, um stationäre Fälle nach dem diagnosebezogenen Fallpauschalensystem (DRG) abzurechnen. Nun ist der neue Grouper für die Krankenhausreform fertig. Auf 12.000 Seiten soll ein Handbuch über die geplante Zuordnung der stationären Fälle in 65 Leistungsgruppen informieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Handbuch des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vor Journalisten nach einem Rundgang des Herzzentrums an der Berliner Charité als „unbürokratisches System“, weil entsprechende Informationen künftig mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet werden könnten.
Das Handbuch soll zeitnah auf der Webseite des InEK veröffentlicht werden. Das Institut hat den neuen Grouper entwickelt. Ursprünglich sollte der Grouper allerdings schon im September 2024 fertig sein. „Jeder einzelne Fall, der erbracht wird, kann damit zu einer Leistungsgruppe zugeordnet werden“, erklärte Lauterbach weiter.
Für die Zuordnung spiele etwa eine wichtige Rolle, wo im Krankenhaus – also auf welcher Station – der Patient die meiste Zeit behandelt worden sei, so Lauterbach. Der Grouper – das „Herzstück der Reform“ – sorge zudem dafür, dass das Ziel der geplanten Spezialisierung auch in die Tat umgesetzt werde, so der Minister.
Derzeit arbeiten verschiedene Softwareunternehmen an der Umsetzung einer sogenannten „Programmieranleitung“ des Groupers. Nach der Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das InEK können Kliniken auf den neuen Grouper zugreifen und bereits ihre künftige Leistungsangebote planen. Dies soll Lauterbach zufolge im Laufe der nächsten Woche passieren.
Kliniken können ihr Leistungsspektrum analysieren
Krankenhäuser könnten mithilfe des Groupers analysieren, welche erbrachten Fälle in welche Leistungsgruppen fallen würden, erklärte der Minister. Damit könnten sie bereits vor dem tatsächlichen Greifen der Leistungsgruppen ab 2027 abschätzen, auf welche Leistungsgruppen sie sich konzentrieren könnten und welche sie besser fallen lassen sollten. Zudem könnten sie bereits heute abschätzen, welche Fachärztinnen und -ärzte fehlen, um die entsprechenden Leistungsgruppen zu erhalten.
Allerdings enthält der Grouper noch nicht alle Angaben der 65 Leistungsgruppen. Bei den fünf Leistungsgruppen, die zusätzlich zu den 60 Gruppen aus Nordrhein-Westfalen entwickelt worden sind, gebe es noch Probleme, räumte Lauterbach ein. So funktioniere die Fallzuordnung zu den neuen fünf Leistungsgruppen noch nicht komplett.
Die vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin beruhe etwa noch auf den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auch bei der Leistungsgruppe Geriatrie müsse noch nachgebessert werden, so Lauterbach. Dies sei aber kein Problem, denn die Abrechnung auf Grundlage der Leistungsgruppe starte erst ab 2027. Bereits jetzt könnten Kliniken schon einsehen, ob sie entsprechende Leistungsgruppen bekommen würden oder nicht.
Zur Erklärung: Die Krankenhausreform sieht erstmalig die Einführung von bundesweiten Leistungsgruppen vor. Darin sind konkrete Vorgaben zu Personalausstattung, aber auch zur technischen Infrastruktur enthalten. Nur wer die entsprechenden Vorgaben erfüllt, darf zugehörige Leistungen auch erbringen. Welche Kliniken welche Leistungsgruppen künftig erfüllen sollen, sollen die Bundesländer für ihre neue Krankenhausplanung entscheiden.
Weitere Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Reform
Die Umsetzung der Krankenhausreform schreite zudem weiter voran, erklärte Lauterbach. So werde sich der neue Leistungsgruppenausschuss am 3. Februar konstituieren, bestätigte er den bereits angesetzten Termin. Dieser Ausschuss soll Inhalte für eine erste Rechtsverordnung zur weiteren Definition der Leistungsgruppen bis Ende März 2025 erarbeiten.
Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds wird ebenfalls weiter bearbeitet. Lauterbach hofft, dass die Verordnung am 14. Februar im Bundesrat beschlossen wird. Hinsichtlich der dritten geplanten Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen sei man in der methodischen Vorbereitung, wie man diese auf unbürokratische Art und Weise umsetzen könnte, erklärte Lauterbach zudem auf Nachfrage.
Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité, und Volkmar Falk, Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie, betonten beide heute die Notwendigkeit der Krankenhausreform. Falk sei froh, dass die Kliniken mit dem Grouper nun Klarheit über die Leistungsgruppen erhielten. Insbesondere für das Krankenhauscontrolling sei dieser Schritt wichtig. Die Charité werde sich auf alle 65 Leistungsgruppen bis auf die Darmtransplantationen bewerben, kündigte Falk an.
Die Krankenhausreform würde zudem neue Möglichkeiten koordinierender Aufgaben von Unikliniken und Maximalversorger bieten, die die Versorgung verbessere. „Wir glauben stark an die Konzentration von Leistungen“, erklärte Falk. Mit Kooperationspartnern wolle die Charité künftig vereinbaren, dass diese mehr leichtere Fälle aufnehmen, so dass sich die Charité auf schwerere Erkrankungen konzentrieren könne.
Bei rund einem Drittel der aktuellen Fälle an der Charité handele es sich um reguläre Versorgungsfälle, die nicht unbedingt an einer Uniklinik behandelt werden müssten, ergänzte Kroemer. Allerdings sei es auch wichtig für die Aus- und Weiterbildung künftiger Ärztinnen und Ärzte die breite Palette verschiedener Krankheitsbilder zu sehen. Dies sei langfristig aber auch durch Kooperationen möglich, so Kroemer.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: