Pro und Contra: Sollen auch in Deutschland standardisierte Zigarettenpackungen mit warnenden Bildern eingeführt werden?
Berlin – Das höchste Gericht des Landes hat in Australien den Weg freigemacht für einheitliche Zigarettenpackungen mit großflächigen Bildern von durch Tabakrauch geschädigten Organen. Weltweit wird nun auch in anderen Ländern darüber diskutiert, ob eine solche Maßnahme Tabakkonsum und –missbrauch eindämmen kann. Sollen auch in Deutschland standardisierte Zigarettenpackungen mit warnenden Bildern eingeführt werden? In „pro und contra“ verdeutlichen die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums, Martina Pötschke-Langer, und die Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes, Marianne Tritz, ihre jeweilige Position.
Pro: Martina Pötscke-Langer: Bildliche Warnhinweise wirken
Standardisierte Tabakproduktverpackungen mit großen Warnhinweisen aus Text und Bild können vor allem dazu beitragen, dass weniger Jugendliche mit dem Rauchen anfangen und dass Raucher zu einem Rauchstopp motiviert werden. Denn: Sie vermindern die Attraktivität der Produkte, die nicht länger vielfarbig und glamourös verpackt werden dürfen. Zudem kann keine Irreführung der Käufer durch suggestive Farbgebung erfolgen und der Eindruck vermittelt werden, ein Produkt sei weniger gesundheitsschädlich.
Auch gegen den Zigarettenschmuggel eignen sich die Standardverpackungen: Sie erhöhen die Erkennbarkeit von zukünftig geplanten Sicherheitsmerkmalen, so dass Fälschungen schneller identifiziert werden können.

Bildliche Warnhinweise wirken, denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Vergleichende Untersuchungen zeigen, dass bildliche Warnhinweise häufiger dazu führen, dass sich Raucher mit den Warnhinweisen auseinandersetzen und sich damit die Wahrscheinlichkeit eines Rauchstopps erhöht. Auch sehen Jugendliche die bildlichen Warnhinweise als effektivere Informationsvermittlung an, und erfolgreiche Ex-Raucher gaben an, dass die Bilder eine hilfreiche Rückfallprophylaxe darstellen.
Es besteht eine hohe Akzeptanz für bildliche Warnhinweise in Deutschland. Mehr als 70 Prozent der deutschen Bevölkerung spricht sich für Bilder aus. Befürchtungen, die abschreckenden Bilder könnten an deutschen Supermarktkassen zu Ekelreaktionen der Kunden führen, sind leicht zu entkräften: Zigarettenschachteln sollten von Supermarktkassen entfernt werden und in einem nicht einsehbaren Regal stehen. Auch rechtlich gibt es keine Hindernisse: Der Schutz der Gesundheit rechtfertigt Maßnahmen wie diese.
Contra: Marianne Tritz: Das Plain Packaging ist unverhältnismäßig
Als gesundheitspolitische Maßnahme ist das sogenannte Plain Packaging unverhältnismäßig. Bis heute fehlen verlässliche Belege, dass die Konsumenten durch unansehnliche Einheitsverpackungen oder Bildwarnhinweise auf Tabakprodukten weniger rauchen würden. Die Einführung von Einheitsverpackungen spielt in erster Linie Zigarettenschmugglern und -fälschern in die Hände, da es für sie einfacher würde, mit gefälschten Tabakprodukten Geld zu verdienen.
Gleiches gilt für den Nachweis, dass die Gestaltung der Verpackung insbesondere Kinder und Jugendliche zum Rauchen verleitet. Eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass nur noch 13 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland zur Zigarette greifen. Damit hat sich der Anteil der jugendlichen Raucher von 28 Prozent im Jahr 2001 bis heute mehr als halbiert. Dieser Rückgang kann mit Sicherheit als Erfolg vorbeugender Programme und Aufklärung gewertet werden.
Ein konsequenter Vollzug des bestehenden gesetzlichen Abgabeverbotes an Minderjährige, Aufklärungskampagnen in Schulen und andere Präventionsmaßnahmen sind aus unserer Sicht die geeigneteren und wirkungsvolleren Mittel, um über die Risiken des Rauchens zu informieren und den gesundheitspolitischen Forderungen nach einer Reduzierung des Tabakkonsums Rechnung zu tragen.

Hinzu kommt außerdem ein rechtlicher Aspekt: Marken sind in allen Branchen ein wertvolles Geschäftsvermögen. Tabakprodukte sind legale Produkte, und daher müssen sämtliche grundlegenden Rechtsprinzipien beachtet werden, die für alle legalen Produkte und ihre Hersteller gelten. Insbesondere wäre ein Verbot der Nutzung der Markenrechte unvereinbar mit dem im Grundgesetz garantierten Eigentumsschutz. Dieser ist in Deutschland viel umfassender geregelt als in Australien, wo Einheitsverpackungen für Tabakprodukte Ende des Jahres eingeführt werden.
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