Abschlussbericht zum Personalbemessungsinstrument für die Langzeitpflege vorgelegt

Berlin – Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt wurden heute aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege, vorgelegt.
Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren.
Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegt.
Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.
Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.
„Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass wir die Personalbemessung und die Personalqualifikation sehr viel stärker nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit differenzieren können. Wir werden zu einem neuen Personalmix kommen, der dem Bedarf der pflegebedürftigen Menschen gerecht wird und die heutige starre Quotenwirtschaft ablöst“, kommentierte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die Ergebnisse.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse gelebter Alltag werden, betonte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Mit einer einheitlichen Vorgabe, die dennoch die Bewohnerstruktur und die individuell notwendigen pflegerischen Leistungen berücksichtigt, gehe man einen weiteren großen Schritt in Richtung „Pflege der Zukunft“.
Die Empfehlungen der Wissenschaftler sollen eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung bilden. Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden können.
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