Vermischtes

Änderungen bei Berechnungen für Nährwertlogo Nutri-Score

  • Freitag, 29. Juli 2022
/picture alliance / Geisler-Fotopress, Christoph Hardt
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Berlin – Beim Nährwertlogo Nutri-Score als Hilfe zum Kauf gesünderer Produkte sollen Bewertungen für einige Zutaten geändert werden. Sie würden damit stärker an aktuelle Ernährungsempfehlungen angepasst, teilte das Bundesagrarministerium heute mit.

Die wissenschaftlich erarbeitete Weiterentwicklung des Algorithmus wurde demnach in einem internationa­len Gremium beschlossen, dem Vertreter von sieben Staaten angehören – neben Deutschland von Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz.

Der Name des in Frankreich entwickelten Kennzeichnungssystems bedeutet so viel wie „Nährwertpunktzahl“. Es bezieht neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Elemente wie Ballaststoffe, Eiweiß oder Anteile an Obst und Gemüse ein.

Für die Mengen pro 100 Gramm werden jeweils Punkte vergeben. Heraus kommt ein einziger Gesamtwert, der in einer fünfstufigen Skala abgebildet wird: von „A“ auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes „C“ bis zum roten „E“ für die ungünstigste. Das zutreffende Feld wird hervorgehoben.

Konkret sollen beim Nutri-Score unter anderem Gehalte von Zucker und Salz künftig stärker gewichtet wer­den, wie das Ministerium erläuterte. Bei Brot und Backwaren sollen Vollkornprodukte mit vielen Ballaststoffen besser unterschieden werden können. Öle mit einem geringen Anteil an gesättigten Fettsäuren wie Oliven-, Raps- und Walnussöl können demnach künftig günstigere Bewertungen erzielen.

Vorschläge für mögliche Änderungen auch bei Getränken soll ein wissenschaftliches Gremium noch in diesem Jahr vorlegen. Wenn die Änderungen umgesetzt werden, sollen die Nutzungsbedingungen für die Unterneh­men geändert werden, die den Nutri-Score verwenden.

Es soll dann auch Übergangsfristen geben. Anbieter können das Logo auf freiwilliger Basis nutzen, müssen sich dann aber an Vorgaben dafür halten. Als Rahmen für eine rechtssichere Nutzung gilt in Deutschland seit November 2020 eine Verordnung. Inzwischen haben sich laut Ministerium rund 570 Firmen mit etwa 860 Marken für die Verwendung auf dem deutschen Markt registriert.

dpa

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