BAS-Vertragstransparenzstelle geht online

Bonn – Ein Vertragstransparenzverzeichnis stellt ab sofort das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereit. Darin sind alle Verträge zur besonderen und hausarztzentrierten Versorgung zusammengestellt, die bundesweit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen worden sind.
Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom 22. März 2020 wurde dem BAS die Aufgabe übertragen, eine Transparenzstelle für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und besonderen Versorgung nach Paragraf 140a SGB V zu errichten.
Die Vertragstransparenzstelle soll die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich nach Paragraf 273 SGB V sichern. Zugleich soll sie Transparenz über die Verträge der Krankenkassen für Versicherte, Aufsichtsbehörden und die interessierte Fachöffentlichkeit schaffen.
Zum Start der Transparenzstelle erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate: „Ich freue mich, dass es dem BAS gelungen ist, die erste Stufe der Transparenzstelle reibungslos und pünktlich zum 30. September 2020 zu errichten.“ Damit sei ein weiterer und wichtiger Schritt für einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den Krankenkassen getan.
In der ersten Fassung des Verzeichnisses sind 11.237 Datensätze erfasst. Das Verzeichnis soll zum 30. September 2021 um weitere Angaben ergänzt werden, unter anderem um den räumlichen Geltungsbereich der Verträge und die Art der beteiligten Leistungserbringer.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: