Berlin: Wieder Coronaregeln für Besuch im Krankenhaus

Berlin – Wegen des Wiederanstiegs der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 in Berlin sollen ab Samstag Besuchsregeln für die Krankenhäuser in der Stadt gelten. Eine entsprechende Verordnung hat die Senatsgesundheitsverwaltung erlassen.
Einmal am Tag sollen Patienten demnach von einer Person Besuch bekommen können – für eine Stunde. Menschen mit Symptomen, die auf COVID-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch in Kliniken kommen.
Für den Besuch bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen. Auch Seelsorge ist laut dem Papier weiter möglich. Für Geburten gilt künftig, dass sich die Frauen einen Menschen aussuchen dürfen, der sie begleitet.
Die Verordnung soll laut Gesundheitsverwaltung morgen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.
Manche Krankenhäuser hatten angesichts der Zunahme bei den Coronainfektionen zuletzt bereits eigene Regelungen bekanntgegeben. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit dem vergangenen Montag ein Besuchsverbot – Ausnahmen bei Kindern und Schwerstkranken sollen aber möglich sein.
In mehreren Krankenhäusern in Deutschland hatte es größere Ausbrüche mit SARS-Cov-2 gegeben. Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen zählen zu den Risikogruppen für schwere Verläufe. Bereits im März war das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hauptstadt stark eingeschränkt worden.
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