Vermischtes

Berufung im Entschädigungs­prozess von Transplantations­mediziner

  • Montag, 30. September 2019
/picture alliance/Christophe Gateau
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Braunschweig – Gegen die Zuerkennung von 1,1 Millionen Euro Entschädigung an einen Transplantationsmediziner hat die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig Berufung ein­­ge­legt. Die Generalstaatsanwaltschaft wolle als Prozessvertreterin des Landes Nieder­sach­sen vor allem die Beweisführung des Landgerichts Braunschweig vom Oberlandesge­richt überprüfen lassen, teilte die Behörde heute mit.

Das Landgericht Braunschweig hatte dem Arzt am 13. September eine Entschädigung von rund 1,1 Millionen Euro zugesprochen, die das Land Niedersachsen bezahlen müsste. Da­mit war das Landgericht im Wesentlichen den Forderungen des 51 Jahre alten Mediziners nach­gekommen, der etwas mehr als 1,2 Millionen Euro verlangt hatte.

Er hatte die Entschädigungshöhe vor allem mit einem entgangenen Spitzenjob in einer Klinik in Jordanien begründet, wo er seinen Angaben zufolge 50.000 US-Dollar pro Monat hätte verdienen können. Der Arzt war im Januar 2013 kurz vor seiner Abreise nach Jorda­nien festgenommen und später im Transplantationsskandal angeklagt worden.

Das Landgericht Göttingen hatte ihn 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Tot­schlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

Laut Urteil hatte er medizinische Daten manipuliert, um schneller Spenderorgane für seine Patienten zu bekommen. Das Verhalten sei aber wegen der damaligen Rechtslage nicht strafbar gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte sich der Auffassung angeschlossen.

dpa

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