BSG: Bei Klinikentlassung während Krankengeldbezugs an AU-Bescheinigung denken

Kassel – Wer während des Bezugs von Krankengeld ins Krankenhaus muss, sollte sich gegebenenfalls bei der Entlassung eine Krankschreibung seitens der Klinik mitgeben lassen.
Laut einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ist dies ratsam, wenn die letzte dem Krankengeldanspruch zugrunde liegende Krankschreibung während des Klinikaufenthalts auslief (Az. B 3 KR 13/24 R).
Der Kläger war dauerhaft krank. Er bezog deswegen Krankengeld, sein Arbeitsverhältnis wurde beendet. Wegen eines Unfalls musste er ins Krankenhaus. Am Entlassungstag war seine letzte Krankschreibung ausgelaufen.
Daher hätte er spätestens am Folgetag eine neue Krankschreibung gebraucht. Da er seine Ärztin nicht erreichen konnte, legte er diese aber erst einen weiteren Tag später vor.
Wie hierzu nun das BSG entschied, ist sein weiterer Krankengeldanspruch komplett verloren. Denn es fehle eine lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Bei Versicherten, deren Arbeitsverhältnis noch andauert, sind in solchen Fällen die Folgen weniger dramatisch. Bei ihnen wird der Krankengeldanspruch während der Lückentage lediglich unterbrochen, lebt durch eine spätere Krankschreibung wegen derselben Krankheit aber wieder auf.
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