Vermischtes

Bundessozialgericht stärkt Eltern mit kranken und pflegebedürftigen Kindern

  • Freitag, 13. Dezember 2024
/pusteflower9024, stock.adobe.com
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Kassel – Ein krankheitsbedingt nicht mehr altersgerechter Aufwand für die Versorgung und Beaufsich­tigung von Kindern kann zu einem höheren Pflegegeld führen. So sind Besonderheiten durch Diabetes, Spritzenangst und Mukoviszidose bei der Berechnung des Pflegegrads zu berücksichtigen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren heute bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az. B 3 P 9/23 R, B 3 P 1/24 R und weitere).

Kläger im Leitfall ist ein im Streitzeitraum achtjähriger Junge aus Schleswig-Holstein. Er leidet an Diabetes und hat eine erhebliche Angst vor Nadelstichen, hier vor dem Setzen der Kanüle für seine Insulin­pumpe.

Das BSG betonte nun, dass eine solche Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen durch Kinder bei der Berechnung des Pflegegrads zu berücksichtigen ist. Denn sie sei „mangels Einsichts­​fähigkeit und Impulskontrollfähigkeit des Kinds nicht ohne Weiteres überwindbar“. Dies löse einen erhöhten Pflegeaufwand aus.

Gleiches gelte für einen Aufwand, der sich bei der Ernährung diabeteskranker Kinder ergeben kann. Zwar werde eine diabetesbedingte Diät bei der Berechnung des Pflegegrads schon an anderer Stelle berück­sichtigt, bei Kindern komme aber der Aufwand hinzu, die Einhaltung dieser Diät zu überwachen.

Entsprechend urteilten die Kasseler Richter zu einem dreijährigen Jungen aus Bayern, der an Mukoviszi­dose erkrankt ist. Da die Krankheit dazu führt, dass er kaum Gefühle für Hunger und Durst entwickelt, brauche er beim Essen und Trinken eine „nicht mehr altersentsprechende Aufforderung und Motiva­tion“ sowie ebenfalls eine stärkere Überwachung. Auch dies gehe über den bei Erwachsenen durch eine Diät ausgelösten Aufwand weit hinaus.

In insgesamt vier Fällen gab das BSG den klagenden Kindern und ihren Eltern im Grundsatz Recht. Teils müssen nun noch die Vorinstanzen den sich daraus ergebenden Pflegegrad berechnen.

afp

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