Bundesverfassungsgericht weist ersten Eilantrag zum Teillockdown ab

Karlsruhe – In einem ersten Eilverfahren zum Teillockdown im November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurückgewiesen.
Die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde sei nicht offensichtlich unbegründet und bedürfe eingehender Prüfung, heißt es in dem Beschluss von gestern, der heute veröffentlicht wurde.
Eine vorläufige Außerkraftsetzung der Vorschriften lehnten die Karlsruher Richter aber unter Verweis auf die schwerwiegenden Folgen ab (Az. 1 BvR 2530/20).
Die Gefahren der Coronapandemie seien „weiterhin sehr ernst zu nehmen“. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen.
Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein.
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