Cannabispatienten dürfen laut Urteil unter Umständen Auto fahren

Düsseldorf – Ein Patient hat trotz der Einnahme von medizinischem Cannabis Anspruch auf die Neuerteilung seines Führerscheins. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab mit einem heute verkündeten Urteil einem Mann Recht, der gegen die Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Kreises Neuss geklagt hatte. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kam zwar zu dem Ergebnis, dass der Mann die Cannabiseinnahme und das Fahren nicht werde trennen können - allerdings sei er auch unter Cannabiseinwirkung leistungsfähig.
Aufgrunddessen entschied die Kammer, dass der Patient einen Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis habe. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne jemand, der ärztlich verschriebenes Medizinalcannabis einnehme, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Bei einer derartigen Dauerbehandlung kommt es der Entscheidung zufolge unter anderem darauf an, ob der Betroffene Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnehme. Der Kläger erfüllt die Voraussetzungen nach Ansicht des Gerichts.
Zwar darf dem Mann demnach nicht auferlegt werden, sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde könne ihn aber wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Cannabiseinnahme in einiger Zeit auffordern, seine fortbestehende Eignung erneut nachzuweisen. Der Rhein-Kreis Neuss kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
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